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Zum Umgang mit Kunden ohne Maske
Immer öfter werden Mitarbeiter in Bäckereien mit Kunden ohne Mund-Nase-Bedeckung (MNB) konfrontiert. Diese verweisen dabei unter anderem auf (gefälschte) Schreiben des Gesundheitsministeriums oder auf Blanko-Atteste, die sie von der Maskenpflicht befreien. Das Personal steht dabei vor der Aufgabe, wie mit diesen Kunden umzugehen ist und ob sie des Hauses verwiesen werden dürfen. Bäckereien können durchaus von ihrem Hausrecht Gebrauch machen, wenn Kunden ohne Mund-Nasen-Bedeckung bedient werden wollen. Entsprechende Schreiben vom Gesundheitsministerium und Blanko-Atteste, die vorgezeigt werden, sind in der Regel gefälscht und führen daher nicht dazu, dass Kunden bedient werden müssen.
Wir haben für unsere Mitgliedsbetriebe in einem ausführlichen Schreiben die rechtlichen Grundlagen zusammengefasst und stellen für das Personal kurz und knapp entsprechende Verhaltenstipps für die Praxis zum Download zur Verfügung. Für die bessere Kundenansprache stellen wir Ihnen zudem zwei Plakatmotive für den Verkaufsraum zum Ausdrucken zur Verfügung, die auf witzig-charmante Weise auf das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung hinweisen.
In jedem Fall achten Sie darauf, dass die Hygienevorschriften in ihrem Betrieb eingehalten werden, denn nur so kann eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus gestoppt werden.