Die Förderprogramme für KMU wurden zum Beginn des Jahres 2022 neu aufgestellt.
Die staatliche Förderung für den Neubau energieeffizienter Gebäude und die energetische Sanierung wurde hingegen am 24. Januar mit sofortiger Wirkung vorläufig gestoppt. Im Einzelnen:
1. KfW stellt Förderprogramme für KMU neu auf
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) und die Förderbank des Bundes, die KfW, haben zum Beginn des Jahres 2022 die Förderprogramme für kleine und mittelständische Unternehmen neu aufgestellt: Kleinen und mittleren Unternehmen sowie größeren Mittelständlern steht künftig jeweils ein eigenes Förderprogramm zur zinsgünstigen Finanzierung von Investitionen, laufenden Kosten, Gründungen oder Nachfolgen zur Verfügung. Im Fokus der Förderung sollen kleine und mittlere Unternehmen stehen, die in ihrer Finanzierungssituation oftmals gegenüber Großunternehmen strukturell benachteiligt sind:
Für kleine und mittlere Unternehmen
Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Gründer gibt es den neuen ERP-Förderkredit KMU. Er richtet sich an Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 50 Millionen Euro, mit nicht mehr als 249 Beschäftigten und einer Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro. Angeboten werden zinsgünstige Kredite aus dem ERP-Sondervermögen. Für junge Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind und für Vorhaben von KMU in Regionalfördergebieten gelten nochmals verbesserte Konditionen.
Für größere Mittelständler
Für größere Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500 Millionen Euro wird der KfW-Förderkredit großer Mittelstand mit zinsgünstigen, aber beihilfefreien Konditionen eingeführt.
Ähnliche Konditionen
In beiden Programmen beträgt der Kredithöchstbetrag 25 Millionen Euro pro Vorhaben. Je nach Finanzierungszweck kann eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren vereinbart werden. Den Hausbanken, über die der Antrag läuft, bietet die KfW die Option einer teilweisen Übernahme des Kreditrisikos (Haftungsfreistellung) von 50 Prozent für Unternehmen, die seit mindestens drei Jahren am Markt sind, um eine positive Kreditentscheidung zu erleichtern.
Zur Bewältigung der Pandemie-Folgen
Die KfW hebt hervor, dass die neuen Programme kundenorientiert, transparent und einfach zugänglich seien. In den kommenden Jahren werden erhebliche Investitionen erforderlich sein, um die Folgen der Pandemie zu bewältigen und die nachhaltige Transformation der Wirtschaft zu gestalten. Dafür will die KfW gerade den Mittelstand in Deutschland mit einem klaren und bedarfsgerechten Angebot an Förderprogrammen unterstützen.
Bisherige Programme laufen aus
Die neuen Programme lösen den KfW-Unternehmerkredit, den ERP-Gründerkredit Universell sowie das ERP-Regionalförderprogramm ab. Bestehen bleiben
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der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit,
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die Nachrangprodukte ERP-Mezzanine für Innovation und
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ERP-Kapital für Gründung sowie
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der ERP-Gründerkredit StartGeld.
Weitere Informationen zur neu aufgestellten Förderung für KMU finden Sie hier.
2. KfW-Förderung für Energieeffizienz gestoppt
Dagegen hat das BMWi am 24. Januar mit sofortiger Wirkung die staatliche Förderung für den Neubau energieeffizienter Gebäude und die energetische Sanierung vorläufig gestoppt und die Bearbeitung aller noch offenen Anträge auf Eis gelegt. Nacht teils starker öffentlicher Kritik gab das BMWi am 1. Februar bekannt, dass förderfähige Anträge, die bis zum Förderstopp am 24. Januar eingingen, noch nach den alten Kriterien bearbeitet und genehmigt werden. Die Bundesregierung ordnet die Förderung nun neu:
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Endgültig eingestellt wurde die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ohnehin zum Ende des Monats Februar ausgelaufen wäre. Als Grund wurde vom BMWi angegeben: Eine enorme Antragsflut im Monat Januar, insbesondere für Anträge für die EH55 Neubauförderung, hatte die bereit gestellten Mittel deutlich überstiegen.
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Die Förderung für energetische Sanierungen wurde dagegen nur vorläufig gestoppt und soll wieder aufgenommen werden, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind.
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Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten soll vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme in der Bundesregierung zügig entschieden werden.
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Über den Umgang mit den bis 24. Januar 2022 bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen herrschte zunächst Unklarheit. Auch für diese Anträge reichten nach Angaben des BMWi die bereitgestellten Haushaltsmittel nicht aus. Um keine Liquiditätslücken für baureife Projekte auf Seiten der Antragsteller entstehen zu lassen, prüften Bundesregierung und KfW Lösungen. Wie das BMWi in einer Pressemitteilung am Dienstag, 1. Februar, mitteilte, wurde diesbezüglich nun entschieden, dass förderfähige Anträge, die bis zum Förderstopp am 24. Januar eingingen, nach den alten Kriterien bearbeitet und genehmigt werden. Dabei handelt es sich um rund 24.000 Anträge. Diese eingegangenen Anträge werden nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft; die förderfähigen werden genehmigt.
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Nicht betroffen vom Programmstopp ist die vom BAFA umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung (u.a. Heizungstausch, etc.).
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Für die Zukunft soll die Gebäudeförderung neu ausgerichtet werden. Hierbei geht es dem BMWi darum, eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude aufzusetzen.