Schnell ist ein Unfall passiert. Dann ist es gut, wenn genauso schnell Hilfe da ist. Noch besser ist es, wenn derjenige, der Hilfe leistet, auch in Erster Hilfe ausgebildet ist. Deshalb schreibt das Sozialgesetzbuch VII vor, dass die Berufsgenossenschaften dafür zu sorgen haben, dass in den Betrieben eine ausreichende Zahl von ausgebildeten Ersthelfern vorhanden ist. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat deshalb die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ erlassen. Sie regelt, wie viele Mitarbeiter zu Betrieblichen Ersthelfern ausgebildet werden müssen, wie sie ausgebildet werden und wann der Lehrgang wiederholt werden muss:
Wie viele Betriebliche Ersthelfer brauche ich?
Die Zahl ist abhängig von den in der Betriebsstätte (Backstube, jede einzelne Verkaufsfiliale) beschäftigten Personen.
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Von 2 bis 20 anwesenden Beschäftigten: mindestens 1 Ersthelfer
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Bei mehr als 20 anwesenden Beschäftigten: mindestens 10 % der Anwesenden
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Bei mehr als 20 anwesenden Beschäftigten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben: mindestens 5 % der Anwesenden
Muss der Ersthelfer anwesend sein, oder reicht es, wenn für jede Filiale eine Verkäuferin eingeplant ist?
Der Betriebliche Ersthelfer muss tatsächlich anwesend sein. Ist seine Schicht beendet, hat er Urlaub oder ist er krank, muss ein anderer Ersthelfer anwesend sein.
Was ist mit der Ein-Personen-Filiale?
Solange nur eine Person in der Filiale beschäftigt ist, muss diese nicht zugleich Ersthelfer sein.
Zählen die Auszubildenden mit?
Ja.
Wer bildet meine Mitarbeiter zum Betrieblichen Ersthelfer aus?
Die Ausbildung zum Ersthelfer besteht aus einem besonderen Erste-Hilfe-Lehrgang, der einen Tag dauert. Die allgemeine Ausbildung in Erster Hilfe z.B. für den Führerschein wird nicht anerkannt.
Wer führt den Lehrgang durch?
Der Lehrgang wird von allen Hilfsorganisationen angeboten. Eine Liste mit Links zu den Angeboten finden Sie unten.
Kosten des Lehrgangs
Die Kosten für die Ausbildung übernimmt die Berufsgenossenschaft BGN, wenn sie während der Arbeitszeit erfolgt.
Reicht die einmalige Ausbildung?
Die Ausbildung muss spätestens alle 2 Jahre wiederholt werden.
Werden auch Ausbildungen in meinem Betrieb angeboten?
Viele Hilfsorganisationen bieten auch Inhouse-Schulungen an, wenn es genügend Teilnehmer gibt. Selbstverständlich können sich auch Betriebe zusammentun, z.B. im Rahmen der Innung oder der Kreishandwerkerschaft, um eine ausreichende Gruppengröße zu erreichen.
Wird das denn überhaupt kontrolliert?
Ja, in der Vergangenheit wurde das sehr selten kontrolliert oder gar beanstandet, inzwischen häufen sich aber die Berichte.