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Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist da!

Die neue elektronische Arbeitsunfähigkeitsescheinigung (eAU) wird zum 1. Januar 2023 auch für Arbeitgeber verpflichtend. Ein Video erklärt das Wesentliche.

Die neue elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (abgekürzt eAU) schafft bundesweit ein digitales Verfahren für Krankmeldungen von gesetzlich Krankenversicherten. Aufgrund dessen entfällt künftig der „gelbe Schein“. 

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat ein Erklärvideo bereitgestellt, das die neuen Abläufe kurz und anschaulich erklärt:

Erklärvideo zur neuen elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Zukünftig funktionieren Krankmeldungen dann so: 

Schritt 1: Der Arbeitnehmer meldet sich wie bisher bei seinem Arbeitgeber krank und kommt so seiner Anzeigepflicht nach. 

Schritt 2: Der Arbeitnehmer wird vom Arzt untersucht und krankgeschrieben. Der Arzt selbst und nicht wie bisher der Arbeitnehmer übermittelt die AU elektronisch direkt an die Krankenkasse des Arbeitnehmers. 

Schritt 3: Spätestens am Tag nach dem Arztbesuch kann der AG die Daten über die attestierte Arbeitsunfähigkeit bei der zuständigen Krankenkasse direkt elektronisch abrufen. Das erspart dem Arbeitnehmer die Papierarbeit, den Schein an seinen Arbeitgeber weiterzuleiten. 

Bereits seit 1. Juli 2022 ist das eAU-Verfahren für Ärzte verpflichtend. 

Ab Januar 2023 wird der Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dann auch für alle Arbeitgeber zur Pflicht.

Wichtig für Sie als Arbeitgeber: Die Einführung der „eAU“ im Betrieb bedarf eines gewissen Vorlaufs und einiger Vorbereitungen:

  • Aufgrund des Wegfalls des „Gelben Scheins“ müssen Prozesse umgestellt werden.  

  • Und es bedarf neuer technischer Hilfsmittel und interner Absprachen. 

Empfehlung und Bewertung des Zentralverbandes

Der Zentralverband empfiehlt den Betrieben, sich in der nächsten Zeit, soweit noch nicht geschehen, mit der neuen „eAU“ und deren Abläufen zu beschäftigen und diese einzuüben. 

Die Vorteile sind: 

  • Die eAU wird schneller an Krankenkassen und Arbeitgeber übermittelt.  

  • Eine lückenlose Dokumentation ist gesichert.  

  • Und Arbeitnehmer müssen sich nicht mehr um die Zustellung kümmern.  

Die neue eAU wird daher von Experten als Gewinn für Personalverantwortliche und Beschäftigte, als Schritt in Richtung Digitalisierung sowie teilweise auch als Schritt in Richtung Bürokratieabbau gesehen. Die Entlastung von Bürokratie betrifft bei diesem Verfahren freilich eher den erkrankten Arbeitnehmer, der nicht mehr dafür sorgen muss, dass sein Arbeitgeber den „gelben Zettel“ rechtzeitig erhält.   

Weitere Informationen - FAQ der BDA 

Weitere Informationen und wichtige Fragen und Antworten für Arbeitgeber zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat die BDA in einem FAQ-Papier zusammengefasst. Dieses informiert unter Ziffern 11 und 12 auch über die technischen Voraussetzungen der eAU sowie die Option, die Anfrage zur eAU durch einen Steuerberater oder Dienstleister übernehmen zu lassen. Das FAQ-Papier wird regelmäßig aktualisiert und kann als pdf-Dokument auf der Internetseite der BDA (rechts unter „PDFs zum Thema“) abgerufen werden.    

Stand: 4.August 2022