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Hygiene-Ampel für Gastro-Betriebe in Berlin wird abgeschafft

Die 2021 eingeführte Hygiene-Ampel für Berliner Gastro-Betriebe soll wieder abgeschafft werden. Das Bäckerhandwerk und betroffene Verbände begrüßen diesen Schritt.

Die Hygiene-Ampel – oder auch Kontrollbarometer genannt – ist als Konzept für ein verbraucherfreundliches Transparenzsystem seit 2010 im Gespräch und wird seither kontrovers und viel diskutiert. Berlin war das erste Bundesland, das die Hygiene-Ampel eingeführt hat. Mit mäßigem Erfolg, wie nun die Senatsregierung festgestellt hat. Sie plant die Abschaffung. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Abschaffung des „Saubere-Küchen-Gesetzes“ befindet sich derzeit im Beteiligungsverfahren. Verbände, Unternehmen und weitere Akteure können bis zum 16. Juni 2025 zu den Plänen Stellung nehmen.

Das 2021 von der damaligen rot-grünen Landesregierung eingeführte Gesetz verpflichtet Gastronomiebetriebe und damit auch Bäckereibetriebe mit Café, die Ergebnisse amtlicher Hygienekontrollen öffentlich auszuhängen. Verbraucher sollten erkennen können, wie sauber es in Restaurants, Imbissen und Bäckereien zugeht.  Mittels eines Zertifikats mussten Gastro-Betriebe sichtbar machen, wie sie bei der Betriebshygiene, dem Umgang mit Lebensmitteln sowie deren Qualität und die Eigenkontrolle des Unternehmens abgeschnitten haben. Die Bewertung geht dabei von Grün (keine bis minimale Mängel) über Gelb (mittelgroße Beanstandungen) und Rot (schwerwiegende Mängel) und ist an ein Punktesystem gekoppelt. 

Der aktuelle CDU-geführte Senat begründet die geplante Abschaffung mit dem erheblichen bürokratischen Mehraufwand für die Behörden. Die zusätzlichen Hürden erschwerten die effiziente Überwachung und Kontrolle der Betriebe, heißt es. Sie behinderten die Arbeit der Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsbehörden, anstatt sie zu entlasten.

Der Lebensmittelverband, der Landesinnungsverband des Bäckerhandwerks Berlin/Brandenburg aber auch der Lebensmittelverband hatten die Hygiene-Ampel immer wieder kritisiert.  

Um aussagekräftig zu sein und den Verbrauchern einen aktuellen Stand der hygienischen Bedingungen anzeigen zu können, müssten die behördlichen Untersuchungen wesentlich kontinuierlicher und zeitlich engmaschiger sein, als die aktuelle Kontrollsituation der Bundesländer dies zulässt. Es fehlen schlicht die personellen Ressourcen auf Seiten der Überwachung. Aus Sicht der Lebensmittelwirtschaft wäre es aber notwendige Bedingung für die Einführung eines solchen Systems, dass die Überwachung in der Lage ist, eine sehr zeitnahe Nachkontrolle durchzuführen. So hätten die betroffenen Unternehmen die Möglichkeit, die Mängel zu beheben, den verbesserten Status sofort nachzuweisen und somit eine umgehende Korrektur der Bewertung zu bewirken. Jedes veröffentlichte negative Kontrollergebnis hat zwangläufig schädigende Wettbewerbsauswirkungen und die Betroffenen müssen die Chance bekommen, sich zu rehabilitieren, um nicht einen dauerhaften wirtschaftlichen Schaden davon zu tragen. 

Stand: 12. Juni 2025

Bäckereifachverkäuferin spricht mit einer Kollegin und hält dabei ein Brot

Bäckerei Lutz, Verkauf, Gaumentanz, Porschestraße 5, 71691 Freiburg am Neckar, Location 2, SD_Karte4