Ab dem 7. August 2024 werden die Fördersätze von 80 % auf 50 % des förderfähigen Beratungshonorars gesenkt, und die maximalen Zuschussbeträge werden um 50 % reduziert. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass auch künftig möglichst viele Interessierte von geförderten Energieberatungen profitieren können. Unverändert bleibt der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) sowie die höheren förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen. So erhöht sich weiterhin die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen wie Fenstertausch oder Dämmung auf 20 %, wenn ein iSFP vorliegt. Zudem verdoppeln sich die förderfähigen Ausgaben für diese Maßnahmen auf 60.000 Euro bei Vorlage eines geförderten iSFP.
Die Förderprogramme für Energieberatungen, sowohl für Wohngebäude (EBW) als auch für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN), bieten wichtige Informationen und Orientierung zur energetischen Sanierung und zur Nutzung erneuerbarer Energien. Diese Beratungen sind entscheidend, um zielgerichtete Schritte hin zu mehr Energieeffizienz und Nachhaltigkeit zu unternehmen.
Stand: 20. August 2024