Suchbegriff eingeben

  • Home
  • Aktuelles
  • Blog Beitrag
  • Dürfen Bäckereien Cannabis-Kekse backen und verkaufen?

Dürfen Bäckereien Cannabis-Kekse backen und verkaufen?

Cannabis soll legalisiert werden. Erste Bäckereien fragen sich, ob sie jetzt Hasch-Kekse herstellen und verkaufen dürfen. Die Antwort ist dabei sehr klar.

Die Bundesregierung hat beschlossen, den privaten Gebrauch von Cannabis gesetzlich zu gestatten. Der Bundestag hat das entsprechende Gesetz bereits beschlossen, der Bundesrat soll sich am 22. März mit dem Gesetz befassen. Die Bundesregierung plant, dass das Gesetz zum 1. April in Kraft tritt, diskutiert wird bereits ein späteres Inkrafttreten zum 1. Oktober 2024. 

Erste Bäckereien fragen uns jetzt, ob sich Ihnen ein neues Geschäftsfeld eröffnet. Dürfen Bäckereien Backwaren mit Cannabis herstellen und verkaufen? Dürfen sie Hasch-Plätzchen verkaufen? 

Die Antwort ist ganz klar: Nein! 

  • Das Gesetz gestattet den privaten Besitz von 50 Gramm im privaten Raum und 25 Gramm im öffentlichen Raum. 
    Die Backstube zählt zum öffentlichen Raum, so dass bereits dadurch die Grenze bei 25 Gramm läge, was für die Herstellung von Backwaren in einem wirtschaftlich sinnvollen Umfang zu wenig sein dürfte. Die Verwendung von Cannabis in der Backstube ist zudem kein privater Besitz, sondern ein gewerblicher.  

  • Es soll ein allgemeines Werbe- und Sponsoring-Verbot für Konsumcannabis geben.
    Das würde dazu führen, dass eine Bäckerei für ihre Hasch-Plätzchen gar nicht werben dürfte. 

  • Für Minderjährige bleibt der Besitz von Cannabis nach wie vor verboten. Der Verkauf an Minderjährige bleibt eine Straftat. Bäcker müssten sicherstellen, dass ihre Hasch-Plätzchen nicht an Minderjährige verkauft werden, was sie praktisch nicht umsetzen können. 

  • Es soll ein Konsumverbot von Cannabis in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr geben.

  • Ein Verkauf von Hasch-Plätzchen wäre in einem Großteil der Bäckereifilialen unzulässig. 

Unter diesen Bedingungen ist ein gewerbliches Herstellen und Verkaufen von Backwaren mit Cannabis nicht denkbar.

Auch in Modellregionen wird Bäckereien wohl eher nicht erlaubt, Hasch-Plätzchen zu verkaufen

In den sogenannten Modellregionen sollen lizensierte Fachgeschäfte unter wissenschaftlicher Begleitung Cannabis und möglicherweise auch mit Cannabis hergestellte Produkte verkaufen dürfen. Welche Regionen (vor allem Städte) als Modellregionen benannt werden, ist noch unklar. Zudem dürfte fraglich sein, ob Bäckereien als lizensierte Fachgeschäfte zugelassen werden.

 

Stand: 14. März 2024

 

 

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

FAQ-Liste der Bundesregierung