Besonders für Bäckereien bieten E-Lastenräder eine nachhaltige und umweltfreundliche Transportlösung, die durch attraktive Zuschüsse unterstützt wird. Antragsberechtigt sind private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform oder Tätigkeit sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, wie etwa Kammern oder Hochschulen.
Gefördert wird die Anschaffung von E-Lastenrädern und Lastenanhängern, die spezifische Anforderungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem ein Mindestgesamtgewicht von 170 kg, eine größere Transportkapazität als herkömmliche Fahrräder sowie eine feste Verbindung der Transportmöglichkeiten mit dem Fahrrad. Außerdem müssen die Fahrzeuge fabrikneu und serienmäßig hergestellt sein.
Die Förderung beläuft sich auf 25 Prozent der Anschaffungskosten, maximal jedoch auf 3.500 Euro pro E-Lastenrad oder E-Lastenanhänger. Dies bedeutet eine Erhöhung der bisherigen Maximalförderung um 1.000 Euro. Anträge können ab dem 1. Oktober 2024 eingereicht werden, wobei das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) rechtzeitig elektronische Antragsformulare auf seiner Webseite bereitstellen wird. Dort finden sich auch FAQs sowie eine Liste förderfähiger Lastenräder.
Für Bäckereien ist dies eine hervorragende Möglichkeit, den Betrieb mit umweltfreundlicher Mobilität zu unterstützen und von den finanziellen Zuschüssen zu profitieren. Weitere Informationen und eine Übersicht der förderfähigen Modelle sind auf der Webseite des BAFA abrufbar.
Stand: 12. November 2024