Bei der Verwendung fremder Texte, Bilder, Videos oder Musik auf Firmenwebseiten und in sozialen Netzwerken ist Vorsicht geboten, um Abmahnungen von Rechteinhabern zu vermeiden. Der ZDH klärt über die größten Risiken auf.
Texte, Bilder, Videos und Musik sind problemlos und schnell im Internet zu finden. Die allgegenwärtige Verfügbarkeit dieser Medieninhalte verleitet schnell zu einer unbedachten Übernahme und Verwendung auf der eigenen Webseite oder im Rahmen von Postings in sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram oder TikTok. Doch in aller Regel bestehen Schutzrechte Dritter an fremden Inhalten, die einer ungefragten Verwendung für eigene Zwecke entgegenstehen. Auch wenn kein ausdrücklicher Hinweis erkenntlich ist (etwa ein „©“-Symbol oder dergleichen), muss grundsätzlich immer davon ausgegangen werden, dass fremde Inhalte nicht einfach verwendet werden dürfen, sondern eine Erlaubnis vom Rechteinhaber notwendig ist. Insbesondere das Urheber-, das Kunsturheber-, das Marken- und das Designgesetz sowie die Datenschutz-Grundverordnung untersagen die ungefragte Nutzung fremder Inhalte. Im Falle widerrechtlicher Nutzung derartiger Inhalte besteht das Risiko kostspieliger Abmahnungen. Auch die Verwendung von KI-generierten Inhalten kann mit Risiken behaftet sein.
Der ZDH klärt in einem neuen "Praxis Recht" darüber auf, das unterhalb abrufbar ist.