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Bürokratieentlastungsgesetz IV

Mehr Entlastung dringend erforderlich: Das Bundeskabinett hat das lang erwartete Bürokratieentlastungsgesetz IV verabschiedet. Einige Forderungen des Zentralverbandes wurden aufgegriffen, doch die Entlastungen sind noch nicht genügend.

Bürokratieentlastungsgesetz IV: Mehr Entlastung dringend erforderlich!

Das Bundeskabinett hat das lang erwartete „Bürokratieentlastungsgesetz IV“ (BEG IV) verabschiedet.  

Der Zentralverband konnte gemeinsam mit weiteren Verbänden erreichen, dass das Gesetz folgendes vorsieht:    

  •  Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege im Steuer- und Handelsrecht wird künftig von zehn auf acht Jahre verkürzt.  

  • Die Anzeigepflicht nach dem Mess- und Eichgesetz, der zuständigen Behörde neue oder erneuerte Waagen spätestens 6 Wochen nach Inbetriebnahme anzuzeigen, entfällt. Damit entfällt auch ein etwaiges Bußgeld.  

  • Derzeit ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Abdruck des Arbeitszeitgesetzes im Betrieb auszulegen oder auszuhängen, inklusive nach dem Arbeitszeitgesetz erlassener Rechtsverordnungen, der einschlägigen Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Diese Unterlagen sollen vom Arbeitgeber künftig mittels der im Betrieb üblichen Informations- und Kommunikationstechnik (zum Beispiel E-Mail) zur Verfügung gestellt werden können.    

  • Formerfordernisse im Zivilrecht werden an vielen Stellen abgesenkt.  

  • Hinzu kommt: Das Bundeswirtschaftsministerium hat dem Zentralverband gegenüber angekündigt, dass das Bürokratieentlastungsgesetz IV aus rechtsetzungstechnischen Gründen mit einer gesonderten und aktuell erarbeiteten Rechtsverordnung ergänzt wird. Diese soll die Forderung des Zentralverbandes aufgreifen, die digitale Form für schriftliche Aufzeichnungen über enthaltene Allergene zu ermöglichen.   

Bewertung:  

Die Entlastungen sind Schritte in die richtige Richtung und als positiv zu bewerten.  

Insgesamt ist der Gesetzentwurf jedoch ernüchternd und bleibt weit hinter dem Entlastungsbedarf von Handwerksbetrieben und den bestehenden Entlastungsmöglichkeiten zurück. Die konkreten Forderungen des Bäckerhandwerks zum Abbau überzogener Bürokratie werden nur in geringem Maße umgesetzt. Das Gesetz wird, wenn es so im parlamentarischen Verfahren verabschiedet werden sollte, keine deutliche, spürbare Entlastung im Arbeitsalltag der Betriebe mit sich bringen.  

Klar ist daher: Das BEG IV kann so nur ein Anfang sein. Wir werden uns im weiteren Gesetzgebungsverfahren gemeinsam mit der BDA und dem ZDH dafür einsetzen, dass der Gesetzentwurf noch ergänzt wird und möglichst viele weitere konkrete Vorschläge darin aufgenommen werden, die dem Bäckerhandwerk spürbare Erleichterungen bringen. Die erdrückende Bürokratielast, die vom Gesetzgeber zu Lasten des Mittelstandes aufgebaut wurde, erfordert weiterhin entschlossenes Handeln. Wir werden weiter darauf drängen, dass die politischen Entscheidungsträger den eingeschlagenen Weg konsequent fortsetzen und mutige Schritte zum Bürokratieabbau unternehmen.  

Der Gesetzentwurf zum BEG IV wird voraussichtlich im Mai in den Bundestag eingebracht. Über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens werden wir Sie informieren.

 

Stand: 18. März 2024