Obwohl das Bundesfernstraßenmautgesetz klarstellt, dass Handwerksbetriebe von der Mautpflicht befreit sind, wenn ihre Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen wiegen und sie handwerklich hergestellte Produkte transportieren, fordert Toll Collect in zahlreichen Fällen dennoch Mautgebühren von Bäckereien. Der Knackpunkt liegt in der engen Auslegung des Handwerksbegriffs durch Toll Collect: Werden Backwaren in größeren Mengen, arbeitsteilig oder in zentralen Backstuben hergestellt interpretiert das Unternehmen dies als industrielle Produktion – ungeachtet der gesetzlichen Handwerkerausnahme. Diese Interpretation trifft jedoch das moderne Bäckerhandwerk, das oft auf Filialen und eine zentrale Backstube angewiesen ist, um die Nachfrage zu bedienen und auch ländliche Gebiete zu versorgen.
Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks fordert daher eine eindeutige Klarstellung, um willkürliche und widersprüchliche Entscheidungen zu verhindern. Die Eintragung des Betriebes in die Handwerksrolle soll, so die Forderung des Zentralverbandes, als Nachweis für den Handwerksstatus ausreichen, mit der Folge, dass die Betriebe des Bäckerhandwerks von der Mautpflicht befreit bleiben. Der Verband hat in einer Stellungnahme an Bundesminister Dr. Wissing appelliert, dies in einer Gesetzesänderung festzuhalten oder durch eine ministerielle Anweisung sicherzustellen, dass die Handwerkerausnahme entsprechend umgesetzt wird. Das nachgeordnete zuständige Bundesamt sowie Toll Collect wurden ebenfalls angeschrieben und um einen Gesprächstermin gebeten.
Stand: 12. November 2024