Die Bundesregierung hat eine Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld beschlossen.
Folgende Zugangserleichterungen beim Kurzarbeitergeld werden somit bis zum 30. Juni 2023 verlängert:
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Absenkung des Mindesterfordernisses der vom Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten auf 10 Prozent (mit mindestens 10 Prozent Entgeltausfall),
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Verzicht auf den Aufbau von Minusstunden zur Vermeidung der Kurzarbeit,
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Öffnung der Kurzarbeit für die Zeitarbeit.
Die Bundesagentur für Arbeit hat vor diesem Hintergrund eine neue Weisung 202212024 "Kurzarbeitergeld - Verlängerung der Zugangserleichterungen" veröffentlicht, der interessierte Betriebe Weiteres zu diesem Thema entnehmen können.
Stand: 11. Januar 2023