Der Deutsche Bauernverband hat für Januar zu Protesten gegen die Pläne der Bundesregierung aufgerufen, die Steuerbegünstigung für Agrardiesel und die Kfz-Steuerbefreiung für die Land- und Forstwirtschaft zu streichen. Beginnen sollen die Proteste am 8. Januar mit Demonstrationen und Aktionen im ganzen Land. Presseberichten zufolge wollen sich Spediteure den Protesten anschließen.
Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks solidarisiert sich mit den Landwirten. Wir können den Unmut der Landwirte verstehen, denn bei ihnen geht es um eine Verteuerung ihrer Produktionsbedingungen. Mittelbar ist davon auch unser Bäckerhandwerk betroffen. Denn die Pläne der Berliner Ampel-Koalition zur Streichung von Subventionen für die Landwirte könnten zu einer weiteren Verteuerung der Rohstoffkosten der Bäckereien führen. Leidtragende der Sparbeschlüsse der Ampel-Koalition könnten vor allem die Verbraucher, unsere Kunden, sein, denn Lebensmittelproduzenten wie Bauern, Metzger, Bäcker oder die Gastronomie könnten gezwungen sein, die vom Staat verursachten Mehrkosten weiterzugeben. Die Streichung der Agrarsubventionen würde sich in eine Kette weiterer Entscheidungen der Ampel-Koalition einreihen, die die Kosten der Betriebe erhöhen – wie bereits die Rückkehr zur CO2-Bepreisung oder die Rückkehr zu 19 % Mehrwertsteuer in der Gastronomie.
Wir empfehlen daher, dass Betriebsinhaber, die ein Zeichen für eine andere Mittelstandspolitik setzen und sich ebenfalls mit den Landwirten solidarisch zeigen möchten, in angemessener Weise an den Protestkundgebungen der Landwirte teilzunehmen.
Betrieben, die an den Protesten der Bauern teilnehmen möchten, stellen wir hierfür eine Plakatvorlage zur Verfügung, die Sie unter diesem Beitrag herunterladen können.
Dabei sind uns drei Dinge ganz wichtig:
1. Wichtig: Kein Generalstreik, keine Betriebsschließungen, keine Schließung von Verkaufsstellen
Wir empfehlen den Betrieben, die an den Protestkundgebungen der Landwirte ab dem 8.Januar teilnehmen möchten, schon jetzt, nicht ihre Verkaufsstellen oder gar den ganzen Betrieb an diesem Tag zu schließen und „mit Mann und Maus zur Demo zu fahren“. Denn die Schließung von Verkaufsstellen oder des Betriebs würde Umsatzverluste und eventuell Kundenverluste mit sich bringen und damit den Betrieben selbst schaden. Vielmehr sollten die Verkaufsstellen und Betriebe auch während der Proteste offengehalten werden und nur die Betriebsinhaber und ggf. ein ausgewählter Kreis von Mitarbeitern zur Protestkundgebung der Landwirte entsandt werden. Natürlich liegt es in der eigenen Entscheidung eines jeden Betriebsinhabers, den eigenen Betrieb an irgendeinem Tag aus Protest zu schließen. Wir werden jedoch nicht zentral dazu aufrufen, weil ein geschlossener „Protest“ nicht möglich sein wird.
Im Internet kursieren Bilder mit einem „Aufruf zum Generalstreik am 08.01.2024“ sowie mit einer Mitteilung „Es ist beschlossen – Generalstreik am 08.01.2024“. Diese Aufrufe kommen nicht vom Bauernverband und auch nicht von uns. Es ist zur Stunde unklar, wer diese „Aufrufe“ ins Internet gestellt hat. Wir werden in Absprache mit unserem Präsidium sowie anderen Verbänden zu keinem Generalstreik aufrufen! Ein solcher würde bisher Unbeteiligte in unangemessener Weise in Mitleidenschaft ziehen und unserer Wirtschaft schweren Schaden zufügen. Die Betriebe sollten schauen, dass Sie weiterhin für Ihre Kundschaft da sind.
2. Wichtig: Unterstützung der Protestkundgebungen der Landwirte = keine „Bäcker-Demo“
Des Weiteren: Lassen Sie uns kurz in Erinnerung rufen, worum es bei den Protestkundgebungen und Aktionen der Landwirte im Januar eigentlich geht: Es geht vorrangig um die Forderungen der Landwirte zur Agrardiesel-Rückvergütung und zur Kfz-Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge. In diesen Forderungen unterstützen wir die Landwirte und empfehlen den Betrieben daher, in angemessener Weise daran teilzunehmen (s.o.) – denn ohne Landwirte kein Bäckerhandwerk. Wichtig ist aber, sich dabei klarzumachen: Es geht bei den Protestkundgebungen der Landwirte nicht um unsere eigenen Forderungen (z.B. für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung, zur Mehrwertsteuer auf Gastronomieleistungen oder zum Bürokratieabbau).
3. Wichtig: Die Proteste sollen unbedingt friedlich bleiben
Schließlich: Wir appellieren an die Betriebe, die an den Aktionen und Protestkundgebungen der Landwirte teilnehmen, die Proteste friedlich zu gestalten. Demonstrationen und Protestkundgebungen dürfen nur im Rahmen der Gesetze erfolgen und müssen unter allen Umständen angemessen und gewaltfrei bleiben. In Umfragen solidarisiert sich ein großer Teil der Bevölkerung mit dem Anliegen der Landwirte. Die Zustimmung großer Teile der Bevölkerung für die Anliegen des Mittelstandes dürfen keinesfalls aufs Spiel gesetzt werden!
Aus diesem Grund ist wichtig, dass die Protestkundgebungen, an denen die Betriebe ggf. teilnehmen, von den Bauernverbänden organisiert sind. Diese sollten mit Behörden und Polizei abgesprochen und organisiert werden, was nach unserer Kenntnis bei den Protestkundgebungen der Bauernverbände der Fall ist.
Wir müssen aufpassen, dass durch unüberlegte „Aktionen“, die von irgendwelchen Unbekannten einfach mal ins Netz gestellt wurden, nicht am Ende Unmut und Unverständnis bei der Bevölkerung und damit das Gegenteil von dem erzeugt wird, was wir eigentlich wollen. Teilnehmende Betriebe dürfen sich daher zum Beispiel auf keinen Fall daran beteiligen, Autobahnauffahrten oder andere Zufahrtsstraßen zu blockieren oder Polizei oder Rettungskräfte zu behindern. Der Zentralverband distanziert sich ausdrücklich von jeglichen Umsturzfantasien und der Vereinnahmung der Bauernproteste durch Extreme und Randgruppen, wie sie vereinzelt über die sozialen Medien verbreitet wurden. Lassen Sie uns bitte alle einen kühlen Kopf bewahren und nicht auf jeden Zug aufspringen, der gerade durch die sozialen Medien fährt oder an irgendwelchen Stammtischen besprochen wird.
Stand 03.01.2024