Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hat frühzeitig und entschlossen auf die vorgezogene Bundestagswahl 2025 reagiert. Mit einem umfassenden 15-Punkte-Forderungspapier und gezielten Gesprächen mit politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern wurde die Grundlage für eine branchenfreundliche Politik gelegt. In der heißen Phase der Koalitionsverhandlungen lag mit Unterstützung der Landesinnungsverbände der Fokus nochmal auf drei existenziellen Themen: keine Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro, flexible Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen sowie eine Reform der Sozialversicherungen.
Der im April verabschiedete Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD enthält zahlreiche positive Signale für das Bäckerhandwerk. Von den 15 Forderungen des Zentralverbands wurden sechs in den Koalitionsvertrag vollständig aufgenommen. Darunter zentrale Anliegen wie das nach einer Verlängerung der Höchstarbeitszeit in der Herstellung von Backwaren an Sonn- und Feiertagen, die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer für Speisen, die Abschaffung der Bonpflicht, Maßnahmen zu einem spürbaren Bürokratieabbau, die Stärkung der beruflichen Bildung sowie ein klarer Fokus auf den Mittelstand. Diese Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt zur Entlastung und Stärkung der handwerklichen Betriebe unserer Branche. Fünf weitere Forderungen des Zentralverbandes wurden teilweise berücksichtigt. Dazu zählen Maßnahmen zur Versorgungssicherheit und Energiekostensenkung, zur Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für die Betriebe, die Wertschätzung unternehmerischer Leistung, der Schutz von Bargeld sowie die Förderung von Unternehmerinnen. Vier der Forderungen wurden im Koalitionsvertrag nicht berücksichtigt: Ein Stopp der Einmischung der Politik in die Arbeit der Mindestlohnkommission fehlt, ebenso der Schutz der Begriffe „Bäcker“ und „Bäckerei“, eine einheitliche Lösung zur Verpackungssteuer sowie eine gesetzliche Neuregelung des Streikrechts in kritischer Infrastruktur. Des Weiteren fehlen im Koalitionsvertrag konkrete Aussagen für die dringend nötige Strukturreform der sozialen Sicherungssysteme.
Insgesamt bietet der Koalitionsvertrag eine solide Grundlage, auf der politisch weiter aufgebaut werden kann. Der Zentralverband wird die Umsetzung der angekündigten Maßnahmen konstruktiv begleiten und zugleich mit Nachdruck auf die noch offenen Forderungen hinwirken. Nun kommt es darauf an, dass die neue Koalition schnell ihre Arbeit aufnimmt und die angekündigten Maßnahmen zur Verbesserung der Situation und zu Entlastung der Wirtschaft umsetzt. Es bleibt viel zu tun, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu sichern.
In der nachfolgenden Übersicht sind die 15 Kernforderungen des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks mit den Inhalten des Koalitionsvertrags abgeglichen. Dabei wurde bewertet, inwieweit die Forderungen des Zentralverbands nahezu vollständig aufgegriffen, zum Teil erfüllt oder bislang unberücksichtigt geblieben sind, mit den entsprechenden Fundstellen im Koalitionsvertrag.
Vollständig erfüllte Kernforderungen:
Modernes Arbeitszeitrecht für Sonn- und Feiertage
Forderung: Zurzeit dürfen Mitarbeiter in Handwerksbäckereien an Sonn- und Feiertagen in der Herstellung und dem Ausliefern von Backwaren nur maximal drei Stunden arbeiten. Das ist weder für Arbeitnehmer noch für Arbeitgeber praktikabel. Die Arbeitszeit für Beschäftigte im Bäckerhandwerk in der Herstellung und dem Ausliefern von Backwaren an Sonn- und Feiertagen muss dringend von drei auf acht Stunden verlängert werden. Nur so können Handwerksbäcker im Wettbewerb mit Tankstellen und Supermärkten bestehen. Wir fordern gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle, um konkurrenzfähig zu bleiben.
S. 18, Z. 564-566: „Den Ausnahmekatalog nach § 10 Arbeitszeitgesetz für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung werden wir um das Bäckereihandwerk erweitern.“
Bewertung: Damit würde es künftig zulässig, Mitarbeiter in der Herstellung und dem Ausliefern von Backwaren an Sonn- und Feiertagen bis zu acht Stunden einzusetzen. Die Forderung des Zentralverbands nach flexibleren Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen wurde von der neuen Koalition vollumfänglich aufgegriffen. Die geplante Erweiterung des Ausnahmekatalogs im Arbeitszeitgesetz stellt einen bedeutenden politischen Erfolg für das Bäckerhandwerk und seine Verbände dar. Damit wird eine zentrale Herausforderung des Bäckerhandwerks erkannt und gelöst.
Ermäßigte Mehrwertsteuer für die Gastro
Forderung: Der reduzierte Steuersatz von 7 Prozent für gastronomische Speisen erhöht die Kaufkraft der Kunden und entlastet Bäckereien. Wir fordern eine einheitliche Mehrwertsteuer für Backwaren, Torten und Snacks – egal wo sie gegessen werden. Mit unserer „7-Prozent-Kampagne" kämpfen wir im Sinne der Kunden und Betriebe für dauerhafte 7 Prozent.
S. 47, Z. 1497-1499: „Umsatzsteuer in der Gastronomie: Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie wird zum 01.01.2026 dauerhaft auf sieben Prozent reduziert.“
Bewertung: Die Forderung nach einer dauerhaften Senkung der Mehrwertsteuer auf gastronomische Speisen wurde erfüllt. Ab dem 1. Januar 2026 gilt der reduzierte Steuersatz von 7 % dauerhaft. Ein klarer Erfolg der „7-Prozent-Kampagne“ des Zentralverbands. Diese Maßnahme stärkt die Kaufkraft, entlastet Betriebe und sorgt für mehr Steuergerechtigkeit im Außer-Haus-Verkauf.
Bonpflicht für Kleinbeträge abschaffen
Forderung: Die Bonpflicht ist vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen eine unnötige Belastung. Auch Kunden wünschen keinen Bon für Kleinstbeträge. Wir fordern eine praxistaugliche Entlastung durch die Einführung einer Bagatellgrenze von mindestens 10 Euro. Dies würde den bürokratischen Aufwand für Betriebe erheblich reduzieren und unnötigen Abfall vermeiden. Die Sicherheitssysteme in Registrierkassen schützen bereits jetzt ausreichend vor Manipulationen.
S. 60, Z. 1921-1922: „Wir schaffen die Bonpflicht ab. Für Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von über 100.000 Euro führen wir ab dem 01.01.2027 eine Registrierkassenpflicht ein.“
Bewertung: Die Abschaffung der Bonpflicht ist ein wichtiger Schritt zur Entlastung kleiner und mittlerer Betriebe. Die Einführung einer Umsatzgrenze von 100.000 Euro ab 2027 stellt eine praxisnahe Lösung dar und entspricht im Kern der Forderung des Zentralverbands nach einer Bagatellregelung. Bürokratie und Abfall werden reduziert.Ein klarer Erfolg für das Bäckerhandwerk.
Bürokratieabbau für mehr Wettbewerbsfähigkeit
Forderung: Die Bürokratiebelastung hat für den Mittelstand ein unzumutbares Ausmaß erreicht und bedroht die Betriebe. Statt zu backen, verbringen Bäcker stundenlang mit Dokumentationen und Verwaltung. Die Politik muss dringend Abhilfe schaffen und eine weitere Bürokratieentlastung auf den Weg bringen. Regulierungen wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, die EU-Entwaldungsverordnung oder die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, müssen abgemildert bzw. gestoppt werden. Deutschland braucht ein Bürokratie-Moratorium und Deregulierung, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
S. 11, Z. 328-353: „Mittelstand, Handwerk und Selbstständige: Wir wollen den Mittelstand und das Handwerk mit flexibleren gesetzlichen Rahmenbedingungen, einfacheren Vergabeverfahren und schnelleren Genehmigungsprozessen unterstützen. Dazu zählen die stärkere Durchlässigkeit von Ausbildung und Meisterprüfung zum Studium und die Verstetigung der Ausbildungsförderung. Auf Grundlage der Erfahrungen mit der Wirtschaftsförderung in den östlichen Bundesländern wollen wir auf europäischer Ebene eine Anhebung der KMU-Schwelle in Europa erreichen. Dem massiven Fachkräftemangel wollen wir entgegenwirken, indem wir Arbeitsgenehmigungen für qualifizierte Fachkräfte beschleunigen. Wir bauen Bürokratie und Dokumentationspflichten ab, vereinfachen Normen und Standards mittelstandsgerecht, reduzieren die Nachweisführung von Fördermitteln und erleichtern den Zugang zu Innovationsprogrammen. Den Abbau von Schriftformerfordernissen, insbesondere im Arbeitsrecht (zum Beispiel bei Befristungen), werden wir umsetzen. Wir werden ein sofortiges Moratorium von mindestens zwei Jahren für alle neuen rechtlichen Statistikpflichten erlassen. In diesem Zeitraum müssen alle Statistikpflichten auf den Prüfstand gestellt werden. Seit vielen Jahren führt die Regelung über die Genehmigungsfiktion ein Schattendasein in den Verwaltungsverfahrensgesetzen von Bund und Ländern, weil diese Fiktion jeweils spezialgesetzlich angeordnet werden muss. Daher soll diese Fiktion in Zukunft gelten, sofern sie nicht spezialgesetzlich ausgeschlossen wird. Um Unternehmen von Bürokratie zu entlasten, werden wir gemeinsam mit den Ländern die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer auf ein Verrechnungsmodell umstellen. Im Handwerk stehen in den nächsten Jahren rund 125.000 Betriebe zur Übergabe an. Wir unterstützen Betriebsübergaben und Existenzgründungen im Handwerk. Wir wollen den Investitionsstau in den Bildungsstätten mit einer verlässlichen Förderung lösen.“
S.16, Z. 475-480: „Wir werden sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger sowie Betriebe im Kontakt mit den Sozialversicherungen und Verwaltungen nur einmal ihre jeweiligen Daten eingeben müssen und diese dann medienbruchfrei von Bund, Ländern und Kommunen genutzt und verarbeitet werden können (Once-Only-Prinzip). Auch in den Bereichen der Sozialgesetze werden wir Praxis-Checks durchführen und Berichtspflichten und Datenerhebung weitestmöglich reduzieren.“
S. 59, Z. 1903-1908: „Sofortprogramm für den Bürokratierückbau: Im Rahmen eines nationalen „Sofortprogramms für den Bürokratierückbau“ werden wir bis Ende des Jahres 2025, insbesondere mit Blick auf kleine und mittlere Unternehmen, Verpflichtungen zur Bestellung von Betriebsbeauftragten abschaffen und den Schulungs-, Weiterbildungs- und Dokumentationsaufwand signifikant reduzieren.“
S. 60, Z. 1909-1012: „Darüber hinaus schaffen wir das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ab. Es wird ersetzt durch ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung, das die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) bürokratiearm und vollzugsfreundlich umsetzt. Die Berichtspflicht nach dem LkSG wird unmittelbar abgeschafft und entfällt komplett.“
S. 60, Z. 1914-1917: „Wir unterstützen den „Omnibus“ der Kommission, um die umfangreichen Vorgaben zum Inhalt der EU Nachhaltigkeitsberichterstattung insbesondere für die mittelständische Wirtschaft deutlich zu reduzieren und zeitlich zu verschieben.“
S. 60, Z 1923-19-28: „Zudem werden wir zahlreiche bestehende Statistikpflichten aussetzen. Dazu werden wir insbesondere das Außenhandelsstatistikgesetz, das Gesetz über die Statistik im produzierenden Gewerbe und das Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetz überprüfen. Bei den fünf für die Wirtschaft aufwändigsten Statistiken werden wir nationale Übererfüllung von EU-Vorgaben vollständig beseitigen. Wir werden mindestens 20 Prozent der Verwaltungsvorschriften des Bundes abschaffen, um der Verwaltung wieder mehr Entscheidungsfreiraum zu geben.“
S. 62, Z. 1994-2015: „EU-Bürokratierückbau durch die Bundesregierung: Wir wirken darauf hin, dass die von der EU-Ebene ausgehende Bürokratie umfassend und wirkungsorientiert zurückgebaut wird. Wir unterstützen die EU-Kommission beim Bürokratierückbau und fordern höhere Ambitionen (zum Beispiel „One in, two out“-Regelung, Reduzierung von Anpassungs- und Verwaltungskosten um mindestens 25 Prozent beziehungsweise 35 Prozent bei kleinen und mittleren Unternehmen. Die Bundesregierung wird sich bei jedem EU-Dossier für Bürokratierückbau und Bürokratievermeidung einsetzen und in den EU-Ratsarbeitsgruppen und Komitologieausschüssen eine aktive Rolle einnehmen. Unnötige Belastungen durch die europäische Ebene verhindern wir. Dazu gehört, dass die Entwaldungsverordnung (EUDR) durch die Einführung der „Null-Risiko-Variante“ keine Anwendung findet. Außerdem lehnen wir das EU-Bodengesetz ab, um weitere Belastungen zu verhindern. Darüber hinaus wollen wir überbordende Regulierungen für nachhaltige Investitionen (Taxonomie), Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), die Lieferkettensorgfaltspflicht (CSDDD), den CO2 2006 - 62 - 2007 Grenzausgleichsmechanismus (CBAM), Konfliktmineralien oder durch die unüberschaubare Menge delegierter Rechtsakte verhindern. Wir unterstützen das europäische Omnibusverfahren zur Lieferkettensorgfaltspflicht (CSDDD), zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), Taxonomie und CO2 Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) und setzen uns dabei für eine bürokratiearme Lösung insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen ein. Wir schaffen dabei Rechts- und Planungssicherheit und unterstützen die Unternehmen bei einer guten Rechtsumsetzung. Bürokratiearme EU-Recht-Umsetzung Bei der Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht schließen wir bürokratische Übererfüllung aus. Parallelregulierungen auf europäischer und nationaler Ebene lehnen wir ab.“
Bewertung: Der Koalitionsvertrag greift die Forderungen des Zentralverbands nach spürbarer Bürokratieentlastung umfassend auf. Mit einem Bürokratie-Moratorium, dem geplanten Abbau überflüssiger Statistikpflichten, der Abschaffung des Lieferkettengesetzes und dem klaren Fokus auf mittelstandsgerechte Regulierung wird eine zentrale Entlastung für das Bäckerhandwerk eingeleitet. Besonders positiv ist auch das Bekenntnis zum EU-weiten Bürokratierückbau. Entscheidend bleibt nun die konsequente und zügige Umsetzung der angekündigten Maßnahmen.
Berufliche Bildung stärken
Forderung: Gleichwertig, praxisnah, zukunftssicher; Bildungssystem reformieren: Die durch die PISA-Studie belegte Bildungsmisere in Deutschland muss durch gezielte und wirksame Reformen des Bildungssystem behoben werden. Die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung muss politisch weiter vorangebracht werden. Dazu muss die Berufsorientierung an allen Schulen, insbesondere Gymnasien, verbessert werden, um das volle Berufsspektrum zu vermitteln. Zudem brauchen wir mehr bezahlbaren Wohnraum für Azubis. Nur so kann die berufliche Bildung als echte Alternative gestärkt und der Fachkräftenachwuchs im Handwerk gesichert werden.
S. 24. Z. 766-773: „Investitionen in den sozialen Wohnungsbau werden schrittweise deutlich erhöht, in diesem Rahmen werden die Mittel für Junges Wohnen verdoppelt und Mittel für barrierefreies, altersgerechtes Wohnen zur Verfügung gestellt. Für bewilligte Projekte werden schnell ausreichende Mittel zur Abfinanzierung zur Verfügung gestellt. Um die „WG-Garantie“ für Auszubildende und Studierende zu erreichen, werden wir neben den zusätzlichen Investitionen in Junges Wohnen die Förderbestimmungen für den Belegungsankauf von Wohnraum für Auszubildende und Studierende öffnen.“
S. 74, Z. 2381-2385: „Gleichwertigkeit: Mit der Verrechtlichung des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR), ausschließlich als Instrument für Transparenz und höhere Durchlässigkeit im öffentlichen Dienst, stärken wir die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung. Internationale Mobilität, Erasmus+ sowie Begabtenförderung von Auszubildenden bauen wir aus. Die Allianz für Aus- und Weiterbildung führen wir fort.“
S. 73, Z. 2369-2372: „Modernisierung Lernort: Für gut ausgestattete Lernorte investieren wir in die Sanierung und Substanzerhaltung der berufsbildenden Schulen und überbetrieblichen Bildungsstätten. Den Pakt für berufliche Schulen entwickeln wir weiter.“
Bewertung: Die Koalition erkennt die Bedeutung der beruflichen Bildung ausdrücklich an und setzt wichtige Impulse zur Stärkung der Gleichwertigkeit mit akademischen Bildungswegen. Die Verrechtlichung des Deutschen Qualifikationsrahmens, Investitionen in Bildungsstätten und Wohnraum für Auszubildende sowie der Ausbau von Förderprogrammen sind klare Fortschritte. Die Maßnahmen bieten eine gute Grundlage, um dem Fachkräftemangel im Handwerk langfristig zu begegnen. Auch hier kommt es auf die zügige Umsetzung in der Praxis an.
Entscheidungen aus der Perspektive des Mittelstands und des Handwerks treffen
Forderung: Wirtschaft, Mittelstand und Handwerk müssen wieder in das Zentrum des politischen Denkens und des Verwaltungshandelns rücken und alle politischen Entscheidungen müssen von ihnen aus getroffen werden. Die überzogene Regulierung belastet das mittelständische Handwerk und führt gerade im Bäckerhandwerk zu Betriebsaufgaben. Die Politik muss überzogene, praxisuntaugliche Regulierung ein Ende setzen und weiteren Bürokratieaufbau vorantreiben. Der Mittelstand muss in den Fokus der Politik, da er das Rückgrat der Gesellschaft und die Basis unseres Wohlstandes ist.
S. 11, Z. 328-353: „Mittelstand, Handwerk und Selbstständige: Wir wollen den Mittelstand und das Handwerk mit flexibleren gesetzlichen Rahmenbedingungen, einfacheren Vergabeverfahren und schnelleren Genehmigungsprozessen unterstützen. Dazu zählen die stärkere Durchlässigkeit von Ausbildung und Meisterprüfung zum Studium und die Verstetigung der Ausbildungsförderung. Auf Grundlage der Erfahrungen mit der Wirtschaftsförderung in den östlichen Bundesländern wollen wir auf europäischer Ebene eine Anhebung der KMU-Schwelle in Europa erreichen. Dem massiven Fachkräftemangel wollen wir entgegenwirken, indem wir Arbeitsgenehmigungen für qualifizierte Fachkräfte beschleunigen. Wir bauen Bürokratie und Dokumentationspflichten ab, vereinfachen Normen und Standards mittelstandsgerecht, reduzieren die Nachweisführung von Fördermitteln und erleichtern den Zugang zu Innovationsprogrammen. Den Abbau von Schriftformerfordernissen, insbesondere im Arbeitsrecht (zum Beispiel bei Befristungen), werden wir umsetzen. Wir werden ein sofortiges Moratorium von mindestens zwei Jahren für alle neuen rechtlichen Statistikpflichten erlassen. In diesem Zeitraum müssen alle Statistikpflichten auf den Prüfstand gestellt werden. Seit vielen Jahren führt die Regelung über die Genehmigungsfiktion ein Schattendasein in den Verwaltungsverfahrensgesetzen von Bund und Ländern, weil diese Fiktion jeweils spezialgesetzlich angeordnet werden muss. Daher soll diese Fiktion in Zukunft gelten, sofern sie nicht spezialgesetzlich ausgeschlossen wird. Um Unternehmen von Bürokratie zu entlasten, werden wir gemeinsam mit den Ländern die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer auf ein Verrechnungsmodell umstellen. Im Handwerk stehen in den nächsten Jahren rund 125.000 Betriebe zur Übergabe an. Wir unterstützen Betriebsübergaben und Existenzgründungen im Handwerk. Wir wollen den Investitionsstau in den Bildungsstätten mit einer verlässlichen Förderung lösen.“
Bewertung: Der Koalitionsvertrag setzt ein Zeichen für mittelstandsfreundliche Politik. Mit dem Fokus auf flexiblere gesetzliche Rahmenbedingungen, schnellere Genehmigungen, Fachkräftesicherung und dem Abbau bürokratischer Hürden soll das Handwerk gestärkt werden. Positiv: Die geplanten Maßnahmen greifen viele zentrale Anliegen des Bäckerhandwerks auf. Es ist entscheidend, dass diese Ankündigungen konsequent umgesetzt werden.
Umsetzung zum Teil
Wettbewerbsfähigkeit sichern durch Energieentlastung - Energiekosten absenken
Forderung: Die Energiekosten sind in Deutschland viel zu hoch. Die Politik muss nicht nur für bezahlbare Energie, sondern auch für mehr Planungs- und Investitionssicherheit sorgen. Nur durch gezielte Maßnahmen, wie die Sicherung bezahlbarer Strompreise, bleibt das Bäckerhandwerk wettbewerbsfähig.
S. 30, Z. 955-969: „Energiepreise: Wir wollen Unternehmen und Verbraucher in Deutschland dauerhaft um mindestens fünf Cent pro kWh mit einem Maßnahmenpaket entlasten. Dafür werden wir als Sofortmaßnahme die Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß senken und Umlagen und Netzentgelte reduzieren. Um Planungssicherheit zu schaffen, ist unser Ziel, die Netzentgelte dauerhaft zu deckeln. Wir werden die Strompreiskompensation dauerhaft verlängern und auf weitere Branchen ausweiten. Auch Rechenzentren werden wir einbeziehen. Für die anderweitig nicht weiter zu entlastenden energieintensiven Unternehmen führen wir im Rahmen der beihilferechtlichen Möglichkeiten eine besondere Entlastung (Industriestrompreis) ein. Dazu gehört auch, die energieintensiven Verbraucher ohne Flexibilisierungspotenzial wie bisher zu entlasten. Darüber hinaus werden wir die Gasspeicherumlage für alle abschaffen. Wir werden geeignete Instrumente auf den Weg bringen, um eine versorgungssichere und kostengünstigere Befüllung der Gasspeicher sicherzustellen. Wir ermöglichen und flankieren langfristige, diversifizierte, günstige Gaslieferverträge mit internationalen Gasanbietern. Die Klimaziele bleiben davon unberührt. Wir wollen Potenziale konventioneller Gasförderung im Inland nutzen.“
Bewertung: Der Koalitionsvertrag enthält wichtige Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten, etwa durch die Absenkung der Stromsteuer, die Deckelung der Netzentgelte und die Abschaffung der Gasumlage. Darüber hinaus bekennt sich der Koalitionsvertrag dazu, Planungssicherheit zu schaffen sowie dazu, Maßnahmen auf den Weg bringen, um eine versorgungssichere und kostengünstigere Versorgung von Verbrauchern und Betrieben mit Gas sicherzustellen. Diese Schritte sind grundsätzlich positiv und entlasten Verbraucher und Wirtschaft insgesamt. Sie signalisieren, dass die neue Bundesregierung die Forderungen des Bäckerhandwerks und anderer Wirtschaftsbranchen in diesem Bereich aufgenommen hat. Allerdings fehlt ein klarer Bezug zum Handwerk und damit auch zur besonderen Belastungssituation des Bäckerhandwerks.
Belastung durch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge dürfen nicht weiter steigen
Forderung: Die hohe Steuer- und Abgabenlast sowie Sozialversicherungsbeiträge belasten Unternehmen und gefährden Arbeitsplätze. Um den Sozialstaat langfristig zu erhalten, sind grundlegende Reformen unumgänglich. Die Politik muss die Sozialversicherungen reformieren, um sie fair, finanzierbar und zukunftsfest zu machen. Fehlanreize beim Bürgergeld und Renteneintritt müssen korrigiert werden.
S.15, Z. 453-462: „Die Komplexität von Zuständigkeiten und Schnittstellen in unserem Sozialstaat erfordert jedoch eine grundsätzliche Betrachtung und Reform. Wir setzen eine Kommission zur Sozialstaatsreform gemeinsam mit Ländern und Kommunen mit dem Auftrag zur Modernisierung und Entbürokratisierung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und der Verwaltungen ein, die innerhalb des vierten Quartals 2025 ein Ergebnis präsentiert. Die Kommission soll Empfehlungen entwickeln, wie unter anderem eine massive Rechtsvereinfachung, ein rascherer Vollzug, erhöhte Transparenz, die Vereinheitlichung des Einkommensbegriffs und die Zusammenlegung von Sozialleistungen erreicht werden können. Hierzu gehört auch die Möglichkeit der Pauschalierung von Leistungen. Ziel sind bürgerfreundlichere Leistungen aus einer Hand. Das soziale Schutzniveau wollen wir bewahren. Die Kommission soll auf diesem Wege die Wirksamkeit und Effizienz sozialstaatlicher Leistungen prüfen.“
S. 45, Z. 1429-1456: „Unternehmensteuer und Investitionen: Wir werden einen Investitions-Booster in Form einer degressiven Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen von 30 Prozent in den Jahren 2025, 2026 und 2027 einführen. Wir werden die Körperschaftssteuer in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt senken, beginnend mit dem 01.01.2028. Beide Entscheidungen werden in einem Gesetzgebungsverfahren gemeinsam abgeschlossen. Die Mehrheit der Unternehmen in Deutschland unterliegt der Einkommensteuer. Um eine rechtsformneutrale Besteuerung zu ermöglichen, werden wir insbesondere das Optionsmodell nach § 1a Körperschaftsteuergesetz (KStG) und die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a Einkommensteuergesetz (EstG) wesentlich verbessern. Wir prüfen, ob ab dem Jahr 2027 die gewerblichen Einkünfte neu gegründeter Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform in den Geltungsbereich der Körperschaftsteuer fallen können.
Einkommensteuer: Wir werden die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen zur Mitte der Legislatur senken. Wir werden die Schere zwischen der Entlastungswirkung der Kinderfreibeträge und dem Kindergeld schrittweise verringern. Durch eine gesetzliche Regelung stellen wir sicher, dass bei einer Erhöhung des Kinderfreibetrags auch eine adäquate Anhebung des Kindergelds erfolgt. Wir werden die finanzielle Situation von Alleinerziehenden durch Anhebung oder Weiterentwicklung des Alleinerziehenden-Entlastungsbetrags verbessern. Der Solidaritätszuschlag bleibt unverändert bestehen.
Gewerbesteuer: Kommunen können ihre Gewerbesteuerhebesätze im Rahmen der rechtlichen Vorgaben selbst festlegen, was aufgrund des niedrigen Mindesthebesatzes zu kommunalen Steuersatzgefällen führt. Dies kann für Unternehmen Anreize bieten, lediglich vorzugeben, dass sie ihre Geschäftstätigkeit in einer Kommune mit einem niedrigen Gewerbesteuerhebesatz ausüben. Wir werden alle zur Verfügung stehenden administrativen Maßnahmen ergreifen, um derartigen Scheinsitzverlegungen in Gewerbesteuer-Oasen wirksam zu begegnen. Der Gewerbesteuer-Mindesthebesatz wird von 200 auf 280 Prozent erhöht.“
Bewertung: Die Erhöhung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes birgt neue Risiken für mittelständische Betriebe. Der Koalitionsvertrag sieht keine konkreten Details für eine grundlegende Reform der Sozialversicherungen vor, sondern sieht nur die Einsetzung einer Kommission vor, die Vorschläge für eine Reform und Modernisierung des Sozialstaats erarbeiten und die innerhalb des vierten Quartals 2025 ein Ergebnis präsentieren soll. Die Forderung des Zentralverbands zu diesem Bereich ist damit nur ansatzweise erfüllt. Hier muss von der Politik, sobald es möglich ist, nachgelegt werden. Die Abgabenlast muss dauerhaft stabilisiert und gesenkt werden, um Beschäftigung und Betriebe zu sichern.
Wertschätzung von Arbeit & Unternehmertum
Forderung: Wenn wir Wohlstand sichern und weiterhin bei den ökonomischen und handwerklichen Standards Weltspitze bleiben wollen, muss jede und jeder Einzelne die Bereitschaft zu Spitzenleistung entwickeln. Die große Aufgabe ist es, den überbordenden Sozialstaat umzusteuern, hin zu einem Klima der Investitionen. Die Devise lautet dabei: Wohlstand erwirtschaften statt umverteilen. Dazu brauchen wir wieder mehr Wertschätzung für Arbeit und für das Unternehmertum.
S. 2, Z. 33-39: „Wir erneuern das Versprechen der Sozialen Marktwirtschaft – Chancen und „Wohlstand für alle“. Dafür schaffen wir die Bedingungen für eine wettbewerbsfähige und wachsende Volkswirtschaft. Die strukturellen Rahmenbedingungen für Unternehmen und Beschäftigte werden wir verbessern, Innovationen fördern, Bürokratie umfassend zurückbauen und Leistungsgerechtigkeit zu einem Leitprinzip machen. Grundlage unseres wirtschaftlichen Erfolgs ist eine starke Sozialpartnerschaft. Damit Arbeitsplätze sicher sind, soll Deutschland ein starkes Industrieland bleiben. Wir stärken Mittelstand und Handwerk den Rücken.“
Bewertung: Der Koalitionsvertrag bekennt sich grundsätzlich zu Leistungsgerechtigkeit, Unternehmertum und einem starken Mittelstand. Diese Aussagen sind wichtig und setzen ein positives Signal. Konkrete Maßnahmen zur Stärkung unternehmerischer Eigenverantwortung oder zur gezielten Förderung des Handwerks bleiben jedoch aus. Die Zielrichtung stimmt. Es fehlt aber an greifbaren Instrumenten, um Wertschätzung auch wirksam umzusetzen.
Bargeld erhalten – Sicherheit und Teilhabe für alle
Forderung: Das Bäckerhandwerk fordert den Erhalt des Bargelds als unverzichtbare Zahlungsmethode. Wir brauchen einen gesetzlichen Anspruch, der sicherstellt, dass Bargeld in allen Geschäften akzeptiert wird. Die Versorgung mit Bargeld muss durch ein flächendeckendes Netz von Bankfilialen und Geldautomaten gesichert und Gebühren für das Bargeld-Handling reguliert werden. Nur so kann die Wahlfreiheit langfristig erhalten werden.
S. 49, Z. 1576-1584: „Bargeld, digitaler Euro und Akzeptanz digitaler Zahlungen: Wir stellen sicher, dass jeder weiterhin selbst entscheiden kann, wie er bei Geschäften des Alltags bezahlt. Das Bargeld als gängige Zahlungsform erhalten wir. Wir setzen uns für echte Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr ein und wollen, dass grundsätzlich Bargeld und mindestens eine digitale Zahlungsoption schrittweise angeboten werden sollen. Wir unterstützen einen digitalen Euro, der sowohl im Groß- als auch im Einzelhandel einen echten Mehrwert liefert sowie das Bargeld ergänzt, die Privatsphäre der Verbraucherinnen und Verbraucher schützt, kostenfrei für Verbraucherinnen und Verbraucher nutzbar ist und die Finanzstabilität nicht beeinträchtigt.
Bewertung: Die Koalition bekennt sich zur Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr und zur Erhaltung von Bargeld als gängiger Zahlungsform. Konkrete Maßnahmen, wie dies erreicht werden soll, fehlen jedoch. Auch zur Sicherstellung der Bargeldversorgung durch Bankfilialen und Automaten gibt es keine Aussagen. Damit bleibt die Zielrichtung erkennbar, aber ein wirksamer rechtlicher Schutz des Bargelds steht weiterhin aus.
Mehr Sichtbarkeit und Unterstützung für Unternehmerinnen
Forderung: Frauen tragen in jeder Rolle maßgeblich zum Erfolg des Handwerks bei und sind ein wichtiger Schlüssel zur Zukunftssicherung des Handwerks. Daher müssen Frauen im Handwerk stärker gefördert werden, vor allem auf dem Weg zur Selbstständigkeit und bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Schwangere Unternehmerinnen brauchen eine bessere Absicherung und flexible Lösungen, die vor und nach der Geburt bei der Betriebsführung unterstützen.
S. 4, Z. 43-45: „Die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in Wirtschaft, Staat und Gesellschaft und deren Durchsetzung ist zentrales Anliegen unserer gesamten Regierungsarbeit.“
S. 5, Z. 131-133: „Frauen sind bei Start-up Gründungen unterrepräsentiert. Deshalb wollen wir einen stärkeren Fokus auf ihre Unterstützung legen und spezielle Förderungen für Gründerinnen ausbauen.“
Bewertung: Es werden gezielte Fördermaßnahmen für Gründerinnen angekündigt. Allerdings fehlen konkrete Maßnahmen für Unternehmerinnen im Handwerk. Wie etwa zur Vereinbarkeit von Familie und Selbstständigkeit oder zur Absicherung in der Schwangerschaft. Es besteht noch deutlicher Nachholbedarf.
Nicht erfüllt – Handlungsbedarf
Statt Mindestlohn für alle – faire regionale Lohnstrukturen durch Tarifpartner
Forderung: Ein von der Politik festgesetzter Mindestlohn bedroht die Tarifautonomie. Er verhindert, dass Tarifparteien regionale und branchenspezifische Tarifverträge mit Augenmaß vereinbaren können. Wir fordern daher den Stopp der Einmischung der Politik in die Arbeit der Mindestlohnkommission. Eine weitere Anhebung des Mindestlohns bedroht mittelständische Betriebe, da er Lohnsteigerungen in allen Lohngruppen zur Folge hat. Das Bäckerhandwerk braucht regionale, an den Lebenshaltungskosten angepasste Mindestlöhne, um Arbeitsplätze und die handwerkliche Produktion erhalten zu können.
S. 18, Z. 544-553: „Mindestlohn und Stärkung Tarifbindung: Gute Löhne sind eine Voraussetzung für die Akzeptanz der Sozialen Marktwirtschaft. Der gesetzliche Mindestlohn ist dabei die Untergrenze. Wir stehen zum gesetzlichen Mindestlohn. Die Entwicklung des Mindestlohns muss einen Beitrag zu stärkerer Kaufkraft und einer stabilen Binnennachfrage in Deutschland leisten. An einer starken und unabhängigen Mindestlohnkommission halten wir fest. Für die weitere Entwicklung des Mindestlohns wird sich die Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren. Auf diesem Weg ist ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar. Unser Ziel ist eine höhere Tarifbindung. Tariflöhne müssen wieder die Regel werden und dürfen nicht die Ausnahme bleiben.“
Bewertung: Die vom Koalitionsvertrag „für erreichbar“ gehaltene Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 15 Euro im Jahr 2026 wäre ein massiver Eingriff in die Tarifautonomie. Sie würde die wirtschaftlichen Realitäten vieler mittelständischer Betriebe, insbesondere im Bäckerhandwerkignorieren und für viele Betriebe eine existenzielle Bedrohung mit sich bringen. Zwar wird die Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission betont, doch stellt die Aussage im Koalitionsvertrag, dass 15 Euro im Jahr 2026 „für erreichbar“ gehalten werden, eine Einmischung der Politik in ihre Arbeit dar. Der politische Druck in eine bestimmte Richtung ist klar erkennbar und untergräbt das Prinzip der freien Tarifpartnerschaft. Regionale Unterschiede und branchenspezifische Herausforderungen bleiben völlig unberücksichtigt. Für viele Betriebe bedeutet diese Entscheidung eine existenzielle Bedrohung. Der Verzicht auf eine Reform der sozialen Sicherungssysteme verstärkt diesen Befund zusätzlich. Im Koalitionsvertrag wird an dieser Stelle die Chance für eine differenzierte, faire und wirtschaftlich tragfähige Lohnpolitik vertan.
Schutz des Bäckerei-Handwerks: Schutz der Begriffe „Bäcker“ und „Bäckerei“
Forderung: Die Verbraucher müssen Handwerksbäcker klar von Backshops und Tankstellen unterscheiden können. Der Begriff „Bäcker“ und „Bäckerei“ darf nicht von Anbietern verwendet werden, die lediglich Industrieware aufbacken. Eine gesetzliche Regelung hierzu ist überfällig, um echte Handwerksqualität zu schützen und unlauteren Wettbewerb zu verhindern. Wo „Bäcker“ oder „Bäckerei“ draufsteht, muss auch echtes Handwerk drin sein.
Keine Aussage im Koalitionsvertrag.
Verpackungssteuer stoppen
Forderung: Kommunale Verpackungssteuern, wie sie in Tübingen eingeführt wurden, belasten kleine und mittelständische Betriebe erheblich. Sie schaffen Bürokratie und überfordert Bäckereien organisatorisch und finanziell. Es drohen ungleiche Wettbewerbsbedingungen und ein Regelungschaos, wenn weitere Kommunen diese Steuer einführen, denn viele Bäcker betreiben Verkaufsstellen in verschiedenen Gemeinden.
Keine Aussage im Koalitionsvertrag.
(Der ZV hat hierzu umfangreiches Paket für Innungsmitglieder zusammengestellt.)
Regelung für Streiks in kritischer Infrastruktur
Forderung: Wir fordern eine gesetzliche Regelung des Arbeitskampfrechts, die längere Ankündigungsfristen für Streiks in der kritischen Infrastruktur wie Bahn, Flughäfen, Kliniken und Kitas vorschreibt. Kurzfristig angesetzte Streiks im Bahnverkehr belasten Arbeitnehmer und insbesondere Azubis, die auf den ÖPNV angewiesen sind, brauchen Verlässlichkeit.
Keine Aussage im Koalitionsvertrag.
Ergänzend
Im Abschnitt „Landwirtschaft und Ernährung“ wird auf das Thema Versorgungssicherheit und Anpassungen bei der Düngeverordnung eingegangen. Der Koalitionsvertrag bekennt sich dazu, „verlässliche Produktionsbedingungen für die heimische Landwirtschaft“ sicherzustellen
Von SPD-Seite wurde eine Substanz-, Vermögens- sowie Erbschaftssteuer gefordert, die viele klein- und mittelständische Handwerksbetriebe massiv getroffen hätten. Darüber hinaus war die Einführung einer Zuckersteuer sowie die Einführung von Werbeverboten für Lebensmittel gefordert worden. Hiervon wurde im Koalitionsvertrag nun abgesehen, was aus Sicht des Zentralverbandes grundsätzlich positiv zu bewerten ist.
Stand: 13. Mai 2025