Leitlinie unterstützt Bäcker
Die “Leitlinie für eine ‘Gute Lebensmittelhygiene-Praxis' im Bäcker- und Konditorenhandwerk” hilft Bäckern, indem sie Regelungen aus gesetzlichen Vorschriften so beschreibt, dass sie in der Praxis umgesetzt werden können. Sie legt keine darüberhinausgehenden Pflichten fest. Unternehmer, die sich an die Leitlinie halten, können sich sicher sein, dass ihnen kein Lebensmittelkontrolleur vorhalten kann, sie hätten eine gesetzliche Pflicht mit einer anderen Maßnahme beachten müssen.
Innungsbäcker können die Leitlinie beim Zentralverband gegen einen Unkostenbeitrag bestellen. Für Bestellungen der Leitlinie "Gute Lebensmittelhygiene-Praxis" wenden Sie sich bitte an: