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Grenzkontrollen an den deutschen Schengen-Binnengrenzen

Auf Anweisung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) sollen für zunächst sechs Monate Kontrollen an allen deutschen landseitigen Binnen-Grenzen eingeführt werden. Die Grenzkontrollen sind nach Angaben des BMI zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Reduzierung irregulärer Migration notwendig. Kontrollen können prinzipiell bei allen Landverkehrsträgern (Straße, Schiene, Binnenschiff) durchgeführt werden, werden sich aber besonders auf den Straßenverkehr konzentrieren.

Nach Angaben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) sollen die Auswirkungen für die grenzüberschreitenden Verkehre so gering wie möglich gehalten werden. Das BMDV steht diesbezüglich mit dem BMI in engem Austausch. Die Bundespolizei arbeitet nach Angaben der Bundesregierung an den betreffenden Landgrenzen mit ihren innerstaatlichen Behörden und den Partnerbehörden der Nachbarstaaten eng zusammen. Ziel sei es, dass sich die Kontrollen so wenig wie möglich auf den Alltag von Pendlern, auf den Handel und auf den übrigen Reiseverkehr auswirken. Die Bundespolizei wird nach Angaben der Bundesregierung die Binnengrenzkontrollen nach den jeweiligen grenzpolizeilichen Erfordernissen in drn Grenzregionen lageabhängig vornehmen. Umfang, Intensität, der konkrete Ort und die konkrete Dauer der jeweiligen Kontrollen sind unter anderem abhängig von der Lageentwicklung und den Gegebenheiten vor Ort und können daher regional unterschiedlich ausgeprägt und dynamisch sein.
Ob es auch negative Auswirkungen auf Handwerksbetriebe im eigenen grenzüberschreitenden Verkehr, in der grenznahen Leistungserbringung sowie Lieferkettenstörungen geben wird, ist noch nicht absehbar.

Unser Dachverband der ZDH wird sich in Absprache mit uns für eine Verhältnismäßigkeit der Grenzkontrollen mit möglichst wenig Beeinträchtigung der Wirtschaftsverkehre einsetzen.

Wir bitten um Ihre Hinweise per E-Mail an zv@baeckerhandwerk.de, falls es konkrete Probleme an bestimmten Grenzabschnitten gibt, damit wir diese weitertragen können.

Stand: 17. September 2024