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Mengenmäßige Meldung beim Einwegkunststofffonds

Hersteller von Einwegkunststoffverpackungen müssen sich auf der Online-Plattform DIVID registrieren und dort die in den Verkehr gebrachten Mengen melden. Das Bundesumweltministerium hat in einem Schreiben die für das Bäckerhandwerk wichtigsten Punkte noch einmal dargestellt.

Hersteller von Einwegkunststoffverpackungen müssen sich auf der Online-Plattform DIVID registrieren und dort die in den Verkehr gebrachten Mengen melden. Bereits mit Newsletter Krusten & Krumen vom 23. Dezember 2023 hatten wir über die ursprünglich zum 1. Januar 2024 eingeführte Pflicht informiert und auf die zusammenfassende Darstellung des ZDH hingewiesen, an deren Ausarbeitung wir zusammen mit den anderen Verbänden des Lebensmittelhandwerks mitgewirkt haben und die seitdem regelmäßig aktualisiert wurde: https://www.zdh.de/ueber-uns/fachbereich-wirtschaft-energie-umwelt/umweltpolitik/einwegkunststofffondsgesetz-ewkfondsg/

Umfassende Antworten auf die wichtigsten Fragen liefern auch die FAQs des Einwegkunststofffonds, die bereits in der genannten Darstellung verlinkt sind: https://www.einwegkunststofffonds.de/de/faq

Die erstmalige mengenmäßige Meldung der in den Verkehr gebrachten Einwegkunststoffverpackungen sollte nach dem Einwegkunststofffondgesetz bis zum 15. Mai 2025 erfolgen. Das Umweltbundesamt hatte diese Frist aufgrund zahlreicher Hinweise aus der Wirtschaft um einen Monat bis zum 15. Juni 2025 verlängert.

Unserer bayerischer Landesinnungsverband hatte sich im Mai und Juni mit zwei Schreiben an das zuständige Bundesumweltministerium gewandt und erhielt nun ein Antwortschreiben, das die Darstellung des ZDH vollumfänglich bestätigt. Das Bundesministerium geht in seinem Schreiben insbesondere noch einmal auf die Frage ein, wann eine Bäckerei Inverkehrbringer einer Einwegkunststoffverpackungen ist. Dieses Schreiben steht unten zum Download zur Verfügung.

Für die erstmalige Registrierung (sofern diese noch nicht erfolgt sein sollte) und die mengenmäßigen Meldungen empfehlen wir weiterhin die Darstellung des ZDH und die FAQ auf der Seite des Einwegkunststofffonds.

Stand: 3. Juli 2025

Bäckereifachverkäuferin stellt einen Kaffee auf den Thresen

Bäckerei Lutz, Verkauf, Gaumentanz, Porschestraße 5, 71691 Freiburg am Neckar, Location 2, SD_Karte4