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Bundestag beschließt umfangreiche Steuererleichterungen

Der Bundestag hat ein umfassendes 48-Milliarden-Euro-Entlastungspaket für Unternehmen verabschiedet. Ab dem 1. Juli 2025 greifen erstmals neue Abschreibungsvorteile für Investitionen, die auch für viele Bäckereien interessant sein dürften.

Ab dem 1. Juli können Investitionen in Maschinen und Geräte degressiv mit bis zu 30 % abgeschrieben werden, zunächst bis Ende 2027. Das bedeutet zum einen eine schnellere steuerliche Entlastung nach der Anschaffung. Zum anderen entstehen mehr finanzielle Spielräume für Investitionen, beispielsweise in Backtechnik, Kühlung oder Digitalisierung. Wer ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug für den Betrieb anschafft, kann im Jahr der Anschaffung 75 % der Kosten steuerlich geltend machen.

Weitere Entlastungen sollen ab 2028 folgen. So wird die Körperschaftsteuer schrittweise von 15 % auf 10 % bis zum Jahr 2032 gesenkt. Für Personengesellschaften sinkt der Steuersatz auf nicht entnommende Gewinne ebenfalls, bis auf 25 % ab dem Veranlagungszeitraum 2032. Mit diesen Steuererleichterungen kann es sich für viele Betriebe lohnen, größere Investitionen ab Juli 2025 gezielt zu planen. Auch die Umstellung der Fahrzeuge auf E-Mobilität wird steuerlich spürbar unterstützt.

Aus Sicht des Bäckerhandwerks ist das ein wichtiges Signal in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten.

Die Zustimmung des Bundesrates erfolgt am 11. Juli.

Stand: 2. Juli 2025

Bäckerin beim Teig kneten