Ihr Auszubildender kommt nicht aus der Region? Lesen Sie hier, wie Auszubildende die Kosten für die Fahrt zur Familie zurückerstattet bekommen können.
Damit Auszubildende eine wohnortferne Ausbildung aufnehmen, können ab dem 1. April 2024 Fahrtkosten für zwei Familienheimfahrten von der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter übernommen werden.
Beantragen können Auszubildende den neuen Zuschuss bei der zuständigen Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter.
Stand: 14. März 2024