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Neue EU-Verordnung: Prüfen Sie Ihre KI-Tools!

Seit dem 2. Februar 2025 gelten neue EU-Regeln für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Diese betreffen nicht nur große Tech-Unternehmen, sondern auch kleine und mittlere Handwerksbetriebe, die KI-gestützte Tools nutzen. Daher ist es für Handwerksbetriebe wichtig, sich jetzt mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen.

Zunächst sollten Betriebe prüfen, welche KI-Tools sie einsetzen. Viele Betriebe verwenden Künstliche Intelligenz, ohne sich dessen bewusst zu sein – etwa in Buchhaltungsprogrammen, Terminplanern oder Chatbots. Der erste Schritt besteht darin, alle KI-gestützten Tools im Betrieb zu erfassen und zu dokumentieren, in welchen Abteilungen diese eingesetzt werden. Auch cloudbasierte Anwendungen zur Textverbesserung, Übersetzung oder Videoerstellung können unter die neuen Regelungen fallen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Bestimmung der Risikoklasse der verwendeten KI. Das neue KI-Gesetz teilt Systeme in vier Risikostufen ein: minimales Risiko (zum Beispiel Rechtschreibprogramme oder Musikempfehlungen), begrenztes Risiko (zum Beispiel Chatbots oder automatisierte Texterstellung), hohes Risiko (zum Beispiel KI für Kreditprüfungen oder Gesichtserkennung) und verboten (zum Beispiel Social Scoring oder manipulative Technologien). Je höher das Risiko, desto strenger sind die Anforderungen. Handwerksbetriebe werden in der Regel als „Betreiber“ von KI-Tools eingestuft. Falls jedoch KI-Software angepasst oder weitergegeben wird, könnte der Betrieb als „Anbieter“ eingestuft werden, was zusätzliche Pflichten mit sich bringt.

Da KI-Systeme häufig personenbezogene Daten verarbeiten, müssen die Datenschutzvorgaben der DSGVO beachtet werden. Betriebe sollten prüfen, ob ihre KI-Systeme unnötige Daten speichern oder weitergeben und sicherstellen, dass alle Datenschutzrichtlinien eingehalten werden. Darüber hinaus ist es wichtig, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit KI-Tools zu schulen. Sie müssen über die Funktionsweise und mögliche Risiken der eingesetzten Systeme informiert sein. Schulungen können über Handwerkskammern oder Mittelstand-Digital Zentren angeboten werden. Bei spezieller Software, wie beispielsweise „BäckerAI“, reicht in der Regel die Produktschulung des Anbieters aus.

Verstöße gegen die neuen Regelungen können ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Falsch eingestufte Risiken oder Rollen können zu Geldbußen führen und in schweren Fällen kann die Nutzung von KI-Systemen untersagt werden. Obwohl Übergangsfristen bis 2026 gelten, raten Expertinnen und Experten dazu, sich frühzeitig mit den neuen Vorschriften auseinanderzusetzen. Unklar ist noch, welche Behörde in Deutschland die Einhaltung der neuen KI-Regeln überwachen wird. Ein Referentenentwurf (Microsoft Word - 250108 Referentenentwurf Data Act-DG_v2.9 clean.docx) schlägt die Bundesnetzagentur als zentrale Aufsichtsbehörde vor, endgültig entschieden ist dies jedoch noch nicht. Fest steht hingegen, dass seit dem 2. Februar dieses Jahres besonders gefährliche KI-Anwendungen EU-weit verboten sind. Dazu gehören manipulative Systeme und Social Scoring, bei dem Menschen anhand ihres Verhaltens bewertet werden.

Auch wenn viele Details der neuen Regelungen noch nicht final geklärt sind, sollten Handwerksbetriebe jetzt handeln. Es ist ratsam, die im Betrieb eingesetzten KI-Tools zu prüfen, deren Risiken einzuschätzen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend zu schulen. So sind Betriebe auf der sicheren Seite und können spätere Strafen vermeiden.

Stand: 12. Februar 2025

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