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Erfolg bei der EU-Entwaldungsverordnung

Die EU-Entwaldungsverordnung soll um ein Jahr verschoben werden – eine wichtige Entscheidung, die den Betrieben mehr Zeit für die Umsetzung der neuen Vorgaben gibt. Erfahren Sie, wie unser Verband diese Verlängerung durch den intensiven Dialog mit politischen Entscheidungsträgern erreicht hat.

Wir freuen uns, Ihnen eine positive Nachricht zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) übermitteln zu können: Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, den Starttermin der Verordnung um ein Jahr zu verschieben. Das Europäische Parlament und der Rat müssen dem Vorschlag noch zustimmen. Diese Entscheidung gibt den Unternehmen mehr Zeit, um sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten. Große Unternehmen müssen die Anforderungen nun erst ab dem 30. Dezember 2025 erfüllen, während Kleinst- und Kleinunternehmen bis zum 30. Juni 2026 Zeit haben.  

Unser Verband hat sich in den letzten Monaten gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und weiteren Partnern intensiv dafür eingesetzt, diese Verschiebung zu erreichen. In Gesprächen mit politischen Entscheidungsträgern, darunter Bundesernährungsminister Cem Özdemir und ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke, haben wir die Notwendigkeit einer Verlängerung immer wieder betont. Besonders bei einem Treffen im Juli sowie in einer Videokonferenz vor zwei Wochen konnten wir unsere Bedenken erfolgreich vorbringen. Dass die EU-Kommission nun reagiert hat, zeigt, wie wichtig diese Gespräche waren. Die Verschiebung stellt sicher, dass sowohl große als auch kleinere Betriebe ausreichend Zeit haben, sich auf die komplexen Anforderungen der Verordnung vorzubereiten.  

Für uns ist dies ein bedeutender Erfolg, da wir den Unternehmen in unserem Handwerk nun eine deutlich entspanntere Frist für die Anpassung an die neuen Vorgaben bieten können. Die Entscheidung der EU-Kommission zeigt auch, dass der Dialog zwischen den Handwerksverbänden und der Politik funktioniert. Gleichzeitig bedeutet die Verschiebung für uns, dass wir weiterhin in engem Austausch mit politischen Akteuren und relevanten Institutionen bleiben werden, um die Interessen unserer Mitgliedsbetriebe in die weiteren Diskussionen einfließen zu lassen. Wir begrüßen die verlängerte Frist als wichtigen Schritt in die richtige Richtung und werden die Entwicklungen zur Umsetzung der EUDR aufmerksam begleiten. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Verordnung praktikabel bleibt und unsere Mitgliedsbetriebe bestmöglich unterstützt werden. Wir halten Sie selbstverständlich weiterhin auf dem Laufenden.

Stand. 10. Oktober 2024