Fachkräftesicherung bedeutet auch, Menschen ohne Berufsabschluss Wege zum Einstieg in das qualifizierte Berufsleben und zur beruflichen Weiterentwicklung zu öffnen. Dafür steht die Möglichkeit offen, dass bereits Berufstätige ihre langjährigen Erfahrungen im Bäckerhandwerk auf Antrag in einem rechtlich geregelten Verfahren bei den Handwerkskammern validieren können. Doch dabei muss auch in Zukunft gelten: Die duale Ausbildung bleibt der Königsweg in den Beruf! Das muss weiter sichergestellt werden. Wie das gelingen kann, und wo beim Validierungsgesetz noch nachgebessert werden muss, können Sie auf der Themenseite vom ZDH nachlesen.
Der Zentralverband unterstützt den ZDH und setzt sich zusammen mit weiteren Fachverbänden im Gesetzgebungsprozess dafür ein, dass die richtigen Weichen für die Validierung von Berufserfahrung gestellt werden und der Gesetzentwurf in wichtigen Punkten verbessert wird.
Stand: 17. Juni 2024