Seit November 2021 müssen Verbandskästen im Betrieb medizinische Masken enthalten. Hierauf hatten wir bereits hingewiesen.
Nun wurden auch die Vorschriften über die Verbandskästen in PKW angepasst: Diese müssen ab Februar 2023 zwei Masken enthalten. Die gem. § 35h StVZO verbindliche DIN 13 164 verlangt ausdrücklich nur „medizinische“ Masken, so dass FFP2-Masken nicht erforderlich sind und die sogenannten OP-Masken ausreichen.
ZV-Tipp:
Ein Auswechseln der Verbandskästen ist nicht erforderlich. Es reicht aus, wenn die vorhandenen KfZ-Verbandskästen mit zwei Masken ergänzt werden.
Stand: 11. Januar 2023