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Koalitionsvertrag: Arbeitszeit-Forderung erfüllt – intensive Innungsarbeit lohnt sich

CDU, CSU und SPD haben ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Der Zentralverband hat ihn mit seinen Forderungen abgeglichen: Positive Nachrichten sind vor allem im Arbeitszeitrecht zu vermelden.

In Berlin wurde der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgestellt. Zu Beginn der Sondierungs- und Koalitionsverhandlungen hatte der Zentralverband fünf Forderungen des Bäckerhandwerks an die Politik übermittelt: flexibles Arbeitszeitrecht, Versorgungssicherheit der backenden Branche sicherstellen, sichere und bezahlbare Energieversorgung, Deregulierung und eine Reform des Steuer- und Sozialrechts. Der Zentralverband hat den über 140 Seiten langen Koalitionsvertrag bereits mit den Forderungen abgeglichen und einer ersten Bewertung unterzogen.

Erfolge für das Bäckerhandwerk:

  • Eine der wichtigsten Forderungen ist dank intensiver Verbandsarbeit erfüllt: Das Bäckerhandwerk wird künftig explizit vom Sonn- und Feiertagsarbeitsverbot ausgenommen. Der Koalitionsvertrag nimmt damit die langjährige Forderung des Zentralverbandes und der Landesinnungsverbände nach einer Änderung des Arbeitszeitgesetzes auf und erkennt an, was unser Handwerk täglich leistet und schafft - ein echter Erfolg für die Verbändeorganisation!
  • Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie wird zum 1. Januar 2026 dauerhaft auf sieben Prozent reduziert.
  • Bonpflicht: Diese wird laut Koalitionsvertrag abgeschafft, was vor allem auf Drängen des Zentralverbandes zurückzuführen ist.
  • Weitere Erfolge in Sachen Bürokratieabbau: Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie Verpflichtungen zur Bestellung von Betriebsbeauftragten sollen abgeschafft werden. Die neue Koalition hat ein “Sofortprogramm für den Bürokratierückbau”, ein Bürokratie-Moratorium für Statistikpflichten, den Abbau von Dokumentationspflichten und eine umfassende Bürokratientlastung für kleine und mittlere Betriebe angekündigt. Künftig soll es jedes Jahr ein Bürokratierückbaugesetz geben. Die neue Koalition bekennt sich auch dazu, dass die von der EU-Ebene ausgehende Bürokratie umfassend zurückgebaut wird. Unnötige Bürokratiebelastungen durch die europäische Ebene sollen verhindert werden. Dazu gehört, dass die Europäische Entwaldungsverordnung (EUDR) keine Anwendung finden soll. Auch überbordende Regulierungen für nachhaltige Investitionen (Taxonomie), Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), die Lieferkettensorgfaltspflicht (CSDDD) oder sogenannte delegierte Rechtsakte der EU sollen verhindert werden.
  • Die Energiepreise werden gesenkt (unter anderem durch Absenkung von Stromsteuer, Netzentgelten, Umlagen und Abschaffung der Gasumlage). Der Koalitionsvertrag bekennt sich zu den Zielen der Versorgungs- und Planungssicherheit.
  • Im Abschnitt „Landwirtschaft und Ernährung“ wird auf das Thema Versorgungssicherheit und Anpassungen bei der Düngeverordnung eingegangen. Der Koalitionsvertrag bekennt sich dazu, „verlässliche Produktionsbedingungen für die heimische Landwirtschaft“ sicherzustellen.
  • Von SPD-Seite wurde eine Substanz-, Vermögens- sowie Erbschaftssteuer gefordert, die viele klein- und mittelständische Handwerksbetriebe massiv getroffen hätten. Darüber hinaus war die Einführung einer Zuckersteuer sowie die Einführung von Werbeverboten für Lebensmittel gefordert worden. Hiervon wurde im Koalitionsvertrag nun abgesehen, was aus Sicht des Zentralverbandes grundsätzlich positiv zu bewerten ist.

Kritikpunkte:

  • Ein großer Kritikpunkt ist sind die sozialen Sicherungssysteme, die laut Koalitionsvertrag keiner grundlegenden Strukturreform unterzogen werden sollen. Der Zentralverband wird sich intensiv dafür einsetzen, dass dies von der Politik nachgeholt wird.
  • Zum Thema Mindestlohn dürfte es noch weitere Diskussionen in der Politik geben: Die entsprechende Formulierung gehörte dem Vernehmen nach bis zuletzt zu den strittigsten. Dazu heißt es im Koalitionsvertrag: „Wir stehen zum gesetzlichen Mindestlohn. (...) An einer starken und unabhängigen Mindestlohnkommission halten wir fest. Für die weitere Entwicklung des Mindestlohns wird sich die Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren. Auf diesem Weg ist ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar.“ Entscheidend ist nach Bewertung des Zentralverbandes, dass der Koalitionsvertrag sich zur Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission und damit gegen eine Mindestlohnfindung durch die Politik bekennt. Damit greift der Koalitionsvertrag eine weitere Forderung des Zentralverbandes auf. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass die Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission respektiert wird und es nicht dazu kommt, dass Mindestlohnentscheidungen auf Basis ideologischer Wunschvorstellungen getroffen werden.

Fazit: Mit dem Erfolg beim Arbeitszeitrecht und weiteren angekündigten Maßnahmen wie zum Bürokratieabbau sind erste Weichen gestellt. Nun kommt es darauf an, dass die neue Koalition schnell ihre Arbeit aufnimmt und die angekündigten Maßnahmen zur Verbesserung der Situation und zu Entlastung der Wirtschaft umsetzt. Es bleibt viel zu tun, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu sichern.

Übrigens: Zur wirtschaftlichen Lage hatte sich der Zentralverband zuletzt mit mehr als 100 Verbänden der Deutschen Wirtschaft zusammengeschlossen und erneut eine gemeinsame Erklärung an die Politik gerichtet.

Stand: 10. April 2025