Die Bundesregierung hat Anfang Dezember die Bürokratieentlastungsverordnung (BEV) verabschiedet, die wichtige Erleichterungen für Lebensmittelhandwerksbetriebe mit sich bringt. Ein zentraler Punkt ist die Überarbeitung der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung:
Zukünftig wird es möglich sein, Zutaten und Allergene elektronisch zu kennzeichnen, was besonders für Betriebe mit täglich und wöchentlich wechselnden oder saisonalen Gerichten eine erhebliche Entlastung darstellt. Damit entfällt ein Großteil der bisherigen Dokumentationspflichten, die vor allem für kleinere Betriebe oft einen hohen bürokratischen Aufwand bedeuteten. Dies setzt eine Forderung des Zentralverbandes um, der sich in den letzten Jahren intensiv für eine entsprechende Änderung des einschlägigen Regelwerks eingesetzt hatte. Die neuen Regelungen sollen noch in diesem Jahr verkündet werden und bereits am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Ziel ist es, den Informationsaufwand für Betriebe zu reduzieren und die Praxis in der Umsetzung alltagstauglicher zu gestalten.
Stand: 16. Dezember 2024