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Verpackungssteuer stoppen: Machen Sie mit!

Städte und Gemeinden werden in nächster Zeit die Einführung einer eigenen kommunalen Verpackungssteuer auf die Tagesordnung setzen. Was Sie jetzt tun sollten, um weitere Bürokratie zu verhindern.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem am 22. Januar 2025 veröffentlichten Beschluss die Verpackungssteuer-Satzung der Stadt Tübingen für verfassungsgemäß erklärt. Infolge dieser Entscheidung prüfen zahlreiche Städte und Kommunen in Deutschland die Einführung einer eigenen Verpackungssteuer, häufig orientiert am „Tübinger Modell“. Dieses sieht eine Abgabe von 50 Cent pro Einwegverpackung oder Einweggeschirr sowie 20 Cent pro Einwegbesteck vor. In der Folge könnte ein Flickenteppich unterschiedlicher kommunaler Steuerregelungen entstehen, der Betriebe vor enorme neue bürokratische Hürden stellt und wirtschaftliches Handeln erschwert. Besonders für Handwerksbäckerinnen und Handwerksbäcker mit mehreren Standorten würde dies zusätzlichen Aufwand in ohnehin herausfordernden Zeiten bedeuten. 

Position des Zentralverbands zur Einführung kommunaler Verpackungssteuern

Der Zentralverband hat eine klare Position hierzu: Kommunale Verpackungssteuern sind der falsche Weg. Sie schaffen Bürokratie, aber keine echten Umweltlösungen – und gehören abgeschafft. Darüber hinaus müssen die bestehenden Mehrwegalternativen auf ihre Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit geprüft werden. Statt neuer Steuern braucht es praktikable Lösungen, die Nachhaltigkeit fördern, ohne Betriebe zu belasten.

Bitte um Mitwirkung an die Betriebe des Bäckerhandwerks

Es muss damit gerechnet werden, dass Städte und Gemeinden in nächster Zeit die Einführung einer eigenen kommunalen Verpackungssteuer für ihr Gemeindegebiet auf die Tagesordnung der jeweiligen Gemeindevertretung setzen. Hier bitten wir unsere Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber um Mitwirkung: 

  • Bitte beobachten Sie aufmerksam, ob sich ihre Gemeinde mit der Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer beschäftigt und das Thema auf die Tagesordnung setzt. 

  • Sollte dies geschehen, informieren Sie bitte Ihren Landesinnungsverband. 

  • Sollte die Verpackungssteuer Thema werden, nehmen Sie bitte an der Sitzung der Gemeindevertretung teil, nehmen Sie gegen die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer Stellung und bitten Sie, von dieser abzusehen. 

Unterhalb finden Sie eine Musterargumentation, die Sie dazu verwenden können. Der Zentralverband wird in der kommenden Woche auf seiner Internetseite im geschlossenen Mitgliederbereich Unterlagen zur Verfügung stellen, die Betriebe bei der Argumentation unterstützen können.

Ein solcher Einsatz kann sich lohnen: Durch entsprechendes Engagement ist es Betrieben in einigen Gemeinden bereits gelungen, die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer zu verhindern.

Stand: 12. März 2025

Bäckereifachverkäuferin nimmt Brot aus der Auslage