Die Bewertung des Zentralverbandes:
- Die beschlossene Erhöhung der Lohnuntergrenze fällt - gemessen an den Forderungen aus Politik und Gewerkschaften nach 15 € ab 1.1.2026 - moderat aus. Doch Entwarnung können wir nicht geben. Denn die jetzige Erhöhung ist für viele Betriebe nur schwer zu stemmen. Die finanzielle Belastung durch die hohen Personalkostenquoten ist für viele Betriebe bereits jetzt sehr hoch und wird durch die beschlossene Erhöhung noch weiter zunehmen. Bis 2027 steigt der Mindestlohn insgesamt um 13,9 Prozent. Für viele kleine und mittlere Handwerksbetriebe ist das eine enorme zusätzliche Belastung. Es steht zu befürchten, dass dadurch gerade kleinere und mittelständische Handwerksbetriebe überfordert werden, Verkaufsstellen gerade in ländlichen Regionen sich nicht mehr rechnen und geschlossen werden und das Bäckerhandwerk insgesamt Markanteile verliert.
Vor diesem Hintergrund fordert der Zentralverband, dass die Politik jetzt zügig konkrete Schritte unternimmt, um die Betriebe zu entlasten. Wenn der Staat mehr Lohn fordert, muss er den Betrieben auch ermöglichen, diesen zu zahlen. Dazu gehören ein deutlich spürbarer Abbau bürokratischer Hürden, steuerliche Erleichterungen, flexiblere und praxistaugliche Arbeitszeitregelungen sowie gezielte Förderprogramme für Ausbildung und Investitionen. Die hohe Steuer- und Abgabenlast sowie Sozialversicherungsbeiträge belasten Unternehmen und gefährden Arbeitsplätze. Um den Sozialstaat langfristig zu erhalten, sind grundlegende Reformen unumgänglich. Die Politik muss die Sozialversicherungen reformieren, um sie fair, finanzierbar und zukunftsfest zu machen. Fehlanreize beim Bürgergeld und Renteneintritt müssen korrigiert werden. Nur so lassen sich die neuen Anforderungen bewältigen, ohne die Existenz vieler Betriebe oder Arbeitsplätze zu gefährden. Ohne gezielte politische Unterstützung droht eine Schwächung des Deutschen Bäckerhandwerks und damit letztlich die Bedrohung der dezentralen, regionalen Versorgung mit handwerklich hergestellten Backwaren. - Die Mindestlohnkommission hat trotz vielfältiger politischer Einmischungsversuche ihren gesetzlich vorgegebenen Auftrag erfüllt. Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter in der Kommission haben im Rahmen einer Gesamtwürdigung unterschiedliche Faktoren sorgfältig abgewogen. Dabei haben sie sich an den gesetzlich vorgegebenen Kriterien der Mindestlohnfindung, an sachlichen Grundlagen und vor allem an den aktuellen Daten des Statistischen Bundesamts orientiert. Die Kommission hat insbesondere auch die derzeitige Situation in der Wirtschaft und am Arbeitsmarkt berücksichtigt. Die wiederholte Einmischung der Politik in die Beratungen der Kommission hat deren Arbeit erheblich erschwert und ist als inakzeptabel zu bewerten. Wir fordern, dass die Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission auch in Zukunft gewährleistet bleiben muss. Politische Einflussnahme, wie sie hier erfolgt ist, auf Entscheidungen der Kommission müssen ausgeschlossen werden.
- Die Anhebung des Mindestlohns führt dazu, dass der Lohn für ungelernte Tätigkeiten stärker steigt als der für qualifizierte Tätigkeiten. Ausbildung und Qualifizierung lohnen sich dadurch immer weniger. Um dies zu korrigieren und die duale Berufsausbildung zu erhalten, fordert der Zentralverband einen differenzierten Mindestlohn für gelernte und ungelernte Tätigkeiten.
Stand: 3. Juli 2025