Die Europäische Kommission plant eine Senkung der bürokratischen Anforderungen um 25 Prozent, für KMU sogar um 35 Prozent. Ein zentrales Instrument dafür sind sogenannte Omnibus-Pakete, die mehrere Gesetzesänderungen bündeln und in einem vereinfachten Verfahren verabschiedet werden. Der erste nun veröffentlichte Vorschlag konzentriert sich insbesondere auf die Vereinfachung der Berichterstattungs- und Sorgfaltspflichten im Rahmen der Taxonomie-Verordnung, Nachhaltigkeitsberichterstattungs-Richtlinie (CSRD) und Sorgfaltspflichten-Richtlinie (CSDDD).
Die geplanten Änderungen der CSRD sollen Erleichterungen für Unternehmen bringen. Die Schwellenwerte für die Berichtspflicht sollen auf mindestens 1.000 Beschäftigte, einen Nettoumsatz von über 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro angehoben werden. Dadurch würden viele kleinere Unternehmen, insbesondere Handwerksbetriebe, von der Berichtspflicht ausgenommen. Zudem sollen die bestehenden Standards überarbeitet und vereinfacht werden, um Bürokratie abzubauen und Unklarheiten zu beseitigen. Die sektorspezifischen Standards sollen entfallen, und die Regulierung des freiwilligen KMU-Standards (VSME) wird angepasst, um den Informationsumfang zu reduzieren. Verbindliche Prüfungsstandards sind nicht vorgesehen; stattdessen sollen bis 2026 Leitlinien entwickelt werden. Der Start der Berichtspflicht wird um zwei Jahre auf 2028 verschoben. Auch die Sorgfaltspflichten-Richtlinie soll überarbeitet werden, um nationale Abweichungen zu minimieren. Die Bewertungspflicht soll sich künftig auf unmittelbare Geschäftspartner beschränken, mit Ausnahmen bei begründeten Risiken. Unternehmen sollen ihre Maßnahmen nur noch alle fünf Jahre regelmäßig prüfen müssen. Die eigenständige Haftungsregelung soll entfallen und durch nationale Bestimmungen ersetzt werden. Die umsatzbezogene Sanktionshöhe soll nicht mehr vorgeschrieben sein. Die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten ist für Juli 2027 geplant, für die größten Unternehmen soll die Regelung ab Juli 2028 gelten. Im Rahmen der EU-Taxonomie soll der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen durch höhere Schwellenwerte eingeschränkt und der Umfang der Berichtsangaben um 70 % reduziert werden. Unternehmen, die nicht unter die Nachhaltigkeitsberichtspflicht fallen, sollen weiterhin keine Berichte erstellen müssen, es sei denn, sie entscheiden sich freiwillig dafür.
Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks begrüßt die Pläne der EU-Kommission als einen grundlegenden Schritt in Richtung einer wettbewerbsfähigen EU. Auch sind die Initiativen zur Vereinfachung aus Sicht des Bäckerhandwerks erst einmal positiv zu bewerten. Viele kleine Betriebe sollen laut Vorschlägen der EU-Kommission von aufwendigen Berichtspflichten entlastet werden. Sie würden endlich wieder mehr Spielraum erhalten, ihr Geschäft effizient zu führen und sich auf ihr Handwerk zu konzentrieren. Trotz der geplanten Erleichterungen bleibt allerdings unklar, ob größere Abnehmer weiterhin Nachhaltigkeitsdaten von Bäckereien fordern können und somit einer indirekten Berichtspflicht Vorschub leisten. Auch andere regulatorische Vorgaben wie die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) oder das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wurden nicht berücksichtigt, obwohl sie für kleine Handwerksbetriebe kaum umsetzbar sind. Die Pläne der EU-Kommission gehen in die richtige Richtung. Doch es bleibt abzuwarten, ob sie in der Praxis tatsächlich für echte Entlastung sorgen. Das Bäckerhandwerk wird den Prozess weiterhin genau beobachten und sich Änderungen und Klarstellungen zugunsten der Betriebe des Bäckerhandwerks einsetzen.
Stand: 12. März 2025