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Verschärfung der Bonpflicht: Zentralverband nimmt Stellung

Der Bundesrat hat dem Bundestag empfohlen, die Belegausgabepflicht für Registrierkassen zu verschärfen. Der Zentralverband hat gemeinsam mit den anderen Bundesverbänden des Lebensmittelhandwerks dagegen Stellung genommen.

Das Bundesland Bayern hatte in den vergangenen Monaten eine Initiative in den Bundesrat eingebracht, die aktuelle Belegausgabepflicht für Registrierkassen in eine Belegausgabe nur auf Verlangen des Kunden umzuwandeln. Leider hatte diese Bundesratsinitiative keinen Erfolg.

Die Initiative hatten wir begrüßt, denn wir setzen uns seit langem dafür ein, dass bei der Belegausgabepflicht die bürokratischen Belastungen zurückgeführt werden. Gemeinsam mit dem ZDH und den anderen Verbänden des Lebensmittelhandwerks fordern wir, dass bei Verkauf von Waren und Erbringung von Dienstleistungen mit einem Entgelt von mindestens bis zu zehn Euro von einer Belegausgabeverpflichtung abgesehen werden soll, soweit gewährleistet ist, dass durch die fehlende Belegausgabe die Besteuerung nicht beeinträchtigt wird. Ferner sollte nach unserem Dafürhalten bei unbaren Zahlungen von einer Belegausgabepflicht abgesehen werden.

Statt einer Rückführung bürokratischer Lasten beschloss der Bundesrat Ende September 2024 – gegen den Protest unserer Landesinnungsverbände – im Zuge der Beratungen zum Jahressteuergesetz 2024, dem Bundestag zwei Verschärfungen im Bereich der Ordnungswidrigkeiten vorzuschlagen, die erhebliche Auswirkungen für die bargeldintensiven Gewerke im Handwerk mit sich bringen würden: Den Vorschlägen des Bundesrats zufolge soll zukünftig die Nichteinhaltung der Belegausgabepflicht eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld in einer Höhe von bis zu 25.000 Euro belegt werden können. Ergänzend soll auch der Verstoß gegen die Mitteilungsverpflichtung von Kassen gemäß § 146a Abs. 4 AO eine Ordnungswidrigkeit darstellen und ebenfalls mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro belegt werden können.

Der Bundestag muss sich nun im Zuge der Beratungen zum Jahressteuergesetz 2024 mit den Vorschlägen des Bundesrats befassen. Der ZDH hat hiergegen in Abstimmung mit uns bereits schriftlich sowie in einer Anhörung vor dem Finanzausschuss des Bundestages am 7. Oktober 2024 mündlich Stellung nehmen. Flankierend hierzu haben wir eine gemeinsame Stellungnahme der Bundesverbände des Lebensmittelhandwerks hierzu erarbeitet und mit dem ZDH abgestimmt, die wir an folgende Adressaten versandt haben: die Abgeordneten des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages, die Abgeordneten des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages, die handwerkspolitischen Sprecher der im Bundestag vertretenen Parteien sowie den Bundesminister der Finanzen Christian Lindner, MdB. Die gemeinsame Stellungnahme ist unterhalb beigefügt. Wir werden über den Fortgang des Themas weiter unterrichten.

Stand: 9. Oktober 2024

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