Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen in Deutschland verpflichtet, E-Rechnungen zu empfangen. Ab dem 1. Januar 2027 bzw. dem 1. Januar 2028 folgt dann auch die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen (sog. B2B-Bereich).
Wichtig: Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem speziellen Dateiformat. Eine normale Rechnung, die in ein PDF umgewandelt wird, ist keine E-Rechnung!
Das Bundesministerium der Finanzen hat hierzu am 15. Oktober 2024 ein umfangreiches BMF-Schreiben erlassen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat auf dieser Basis auf seiner Homepage eine Informationsseite zum Thema E-Rechnung sowie eine FAQ-Liste zur Verfügung gestellt.
Das BMF-Schreiben können Sie hier herunterladen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2024-10-15-einfuehrung-e-rechnung.html
Hier geht es zu der Informationsseite des ZDH: https://www.zdh.de/ueber-uns/fachbereich-steuern-und-finanzen/elektronische-rechnung/
Um elektronische Rechnungen im Format XRechnung lesen und prüfen zu können, brauchen die Betriebe eine Software zur Visualisierung des Datensatzes, einen sogenannten Viewer.
Der ZDH hat sich nachdrücklich bei der Bundesregierung für eine kostenfreie staatliche Software der Finanzverwaltung eingesetzt. Das Bundesfinanzministerium ist dieser Forderung nunmehr noch rechtzeitig vor dem 1. Januar 2025 nachgekommen. Der E-Rechnungsviewer der Finanzverwaltung ist auf dem ELSTER-Portal freigeschaltet.
Stand: 16. Dezember 2024