Am 3. Dezember haben sich EU-Parlament und Rat über eine von der Kommission eingebrachte Änderungsverordnung geeinigt, die eine Verschiebung des Anwendungszeitpunkts der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) um zwölf Monate vorsieht. Geltungsbeginn ist dann der 30. Dezember 2025. Kleine und mittelständische Unternehmen unterliegen den Pflichten erst ein halbes Jahr später, am 30. Juni 2026.
Für eine solche Verschiebung haben sich der Zentralverband, der europäische Bäckerverband CEBP und der Zentralverband des Deutschen Handwerks stark gemacht. Die Verschiebung ist dabei die Minimalforderung gewesen, denn die EUDR ist nicht nur an vielen Stellen unklar. Sie setzt auch an der falschen Stelle an und belastet dadurch unnötig viele Unternehmen.
Mit der bereits am 30. Juni 2023 in Kraft getretenen EUDR soll das Abholzen von Wäldern insbesondere in Südamerika, Afrika und Asien gestoppt werden. Verwender von bestimmten Rohstoffen werden verpflichtet, zu prüfen, ob die Rohstoffe von ihrem Lieferanten ordnungsgemäß angemeldet wurden und für die Herstellung keine Waldflächen abgeholzt wurden. Hersteller bestimmter Produkte müssen diese bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) anmelden. Nicht nachzuvollziehen ist dabei, dass die betroffenen Rohstoffe nicht einmalig bei ihrem Import in die EU registriert werden und danach frei gehandelt und verwendet werden können.
Im Bereich des Bäckerhandwerks müssen voraussichtlich nur selbst hergestellte Schokoladenpralinen und selbst hergestellte Schokoladentafeln angemeldet werden. Gravierender ist aber die Pflicht zur Kontrolle von bezogenem Kakao und Kaffee. Bäcker müssen bei der Anlieferung prüfen, ob diese Rohstoffe ordnungsgemäß bei der BLE angemeldet wurden. Das ist jeweils nur ein recht überschaubarer Aufwand, wird in der Summe aber auch Bäckereien belasten.
Ursprünglich sah die EUDR vor, dass diese Meldungen ab dem 30. Dezember 2024 abgegeben werden müssen. Für kleine und mittelständische Unternehmen galt der Termin 30. Juni 2025. Ungewöhnlich kurz vor diesen Fristen wurden sie nun um ein Jahr verschoben.
Der Zentralverband wird die gewonnene Zeit nutzen, um sich für wesentliche Korrekturen der EUDR einzusetzen. Die bislang ins Parlament eingebrachten Änderungsvorschläge (sogenannte Null-Risiko-Zonen) helfen dem Bäckerhandwerk nicht, sondern allenfalls den europäischen Forstwirten.
Das Plenum im EU-Parlament wird in der Sitzung vom 16. bis 19. Dezember entscheiden. Dann muss eine Fach-Ratsformation der Mitgliedstaaten die Änderungsverordnung noch förmlich annehmen.
Stand: 16. Dezember 2024