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Neuer Tarifvertrag: Seit 1. März mehr Geld für Azubis im Bäckerhandwerk

Der Zentralverband und die NGG haben einen neuen Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen abgeschlossen, um die Branche zukunftsfähig und attraktiv auszurichten. Für wen gelten die Einigungen? Müssen Ausbildungsverträge jetzt neu aufgesetzt werden? Und was umfasst der Mobilitätszuschuss? Wir klären alle wichtigen Fragen.

In der zweiten Verhandlungsrunde einigten sich die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks auf den Abschluss eines neuen Tarifvertrages für die rund 11.000 Auszubildenden. Für den Tarifvertrag wurde die Allgemeinverbindlichkeit beim Bundesarbeitsministerium (BMAS) beantragt. 

Der neue Tarifvertrag im Bäckerhandwerk sieht eine Erhöhung der Ausbildungsvergütungen in zwei Schritten vor:

  • Ab 1. März 2025 bekommen Auszubildende im 1. Ausbildungsjahr 1.020 Euro brutto im Monat, im 2. Ausbildungsjahr 1.090 Euro brutto, im 3. Ausbildungsjahr 1.230 Euro brutto.
  • Ab 1. März 2026 steigen die Vergütungen erneut einheitlich um weitere 50 Euro auf dann 1.070 Euro brutto im 1. Ausbildungsjahr, 1.140 Euro brutto im 2. Ausbildungsjahr und 1.280 Euro brutto im 3. Ausbildungsjahr.
  • Zusätzlich erhält jeder Auszubildende die Möglichkeit, die Vergütung in Höhe der Kosten des monatlichen ÖPNV-Tickets umzuwandeln.

FAQ

Wir haben für Sie häufig gestellte Fragen und die entsprechenden Antworten aufgelistet, damit Sie sich schnell mit den Besonderheiten des Tarifvertrages vertraut machen können. Sollten Sie weitere Fragen oder Ergänzungswünsche zu den FAQ haben, nehmen wir Ihre Hinweise gerne entgegen.

FAQ ZUM TARIFVERTRAG


Stand: 6. März 2025

Mitarbeiter der Bäckerei Lutz

Bäckerei Lutz, Shop Neckarrems, Konditorei, Dorfstraße 17, 71686 , Remseck-Neckargröningen, Location 2, SD_Karte4