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Einwegkunststofffonds – Müssen sich Bäckereien registrieren?

Ab dem 1. Januar 2024 sollten sich Hersteller von Einwegkunststoffprodukten nach dem Einwegkunststofffondsgesetz in einem neuen Register registrieren. Dieses Register kommt nun erst im April 2024. Was der Zentralverband jetzt rät.

Ab dem 1. Januar 2024 sollten sich Hersteller von Einwegkunststoffprodukten nach dem Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) in einem neuen Register registrieren. Erst vor wenigen Tagen informierte das Umweltbundesamt darüber, dass die Registrierungsplattform DIVID nicht rechtzeitig in Betrieb genommen werden kann. Das Umweltbundesamt kündigt an, dass die Registrierung ab dem 1. April 2024 möglich sein soll. 

Grundsätzlich stellt sich aber die Frage, ob Handwerksbäcker als Hersteller von Einwegkunststoffverpackungen gelten und somit registrierungspflichtig sind. Die Einzelfragen hierzu wurden innerhalb der Verbände des Lebensmittelhandwerks ausführlich beraten. Auch die gemäß EWKFondsG eigenrichtete Kommission, der auch eine Vertreterin des Handwerks angehört, ist bei vielen Einzelproblemen noch nicht zu abschließenden Ergebnissen gekommen. Bei Getränkebechern, die aus oder mit Kunststoff hergestellt sind, ist davon auszugehen, dass der Hersteller des Bechers als Hersteller der Verpackung gilt. Allerdings vertreten erste Hersteller die Auffassung, dass in bestimmten Fällen auch der Befüller als Hersteller gelten kann. Lediglich bei Lebensmittelverpackungen aus oder mit Kunststoff, aus denen die Speisen unmittelbar verzehrt werden, wird der Befüller eindeutig als Hersteller anzusehen sein und damit der Registrierungs- und Abgabepflicht unterliegen. Im Bäckerhandwerk betrifft das jedoch allenfalls Salatschüsseln aus Kunststoff oder ähnliche Verpackungen, nicht jedoch Bäckertüten und Tortentrennfolien.  

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat eine erste Übersicht erstellt, an der man sich zumindest grob orientieren kann. > hier  

Wir werden Sie im kommenden Jahr informieren, sobald wir etwas mehr Klarheit über die genaue Ausgestaltung der Regelung haben und Ihnen konkrete Empfehlungen geben können.

 

Stand: 20. Dezember 2023