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Koalition beschließt Beibehaltung der Absenkung der Stromsteuer für Backstuben

Die Koalition aus Union und SPD hat beschlossen, die Absenkung der Stromsteuer für die Backstuben beizubehalten. Des Weiteren entfallen für die Betriebe ab 2026 die Gasspeicherumlage, Netzentgelte und weitere Umlagen.

Mit ZV-Newsletter vom November 2023 hatten wir darüber berichtet, dass die damalige Ampelregierung Ende 2023 beschlossen hatte, die Stromsteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes zu senken - von damals 2,05 Cent je kWh auf 0,05 Cent je kWh. Das ist der Mindestwert, den die Europäische Union zulässt. Von der Absenkung der Stromsteuer konnten seitdem auch Handwerksbäckereien profitieren, soweit sie unter den Begriff „produzierendes Gewerbe“ fallen. Das ist hinsichtlich der Backstuben der Fall, hinsichtlich der Verkaufsstellen und anderer Unternehmensbereiche von Bäckereien dagegen nicht der Fall. Die Umsetzung dieser Steuerbegünstigung erfolgt seitdem nicht durch eine direkte Senkung des Stromsteuersatzes, sondern nur auf Antrag der Betriebe: Begünstigte Betriebe des Produzierenden Gewerbes erhalten die Stromsteuerermäßigung   auf Antrag, der beim jeweils zuständigen Hauptzollamt zu stellen ist. Dieser ist bis spätestens zum 31. Dezember des Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem der Strom entnommen wurde, einzureichen. Hat der Antrag Erfolg, erfolgt eine nachträgliche Erstattung der nachweislich versteuerten Strommengen im Bereich der Backstuben (zu den Einzelheiten siehe ZV-Newsletter vom Februar 2025 und den ZDH-Beitrag „Erstattung der Stromsteuer für produzierendes Gewerbe“ vom November 2024). Die Verbände des Bäckerhandwerks hatten zuvor jahrelang und dann besonders im Zuge der Energiekrise 2022/2023 gegenüber der Bundesregierung gefordert, die Stromsteuer für die Betriebe des Bäckerhandwerks auf den europarechtlich zulässigen Mindestsatz zu reduzieren, um sie hiervon zu entlasten.

Im Koalitionsvertrag vom April 2025 hat die neue Bundesregierung das Versprechen abgegeben, die Stromsteuer “als Sofortmaßnahme für alle” auf das europäische Mindestmaß zu senken. Bei praktischer Umsetzung dieses Versprechens wäre für das Bäckerhandwerk dann auch eine Stromsteuererstattung für die Verkaufsstellen möglich. Dies wäre wichtig, denn die Verkaufsstellen haben teilweise bei Betrieben insgesamt einen höheren Stromverbrauch, als die Backstube. Des Weiteren wären damit auch energieintensive Handwerksbranchen entlastet, die – anders als das Bäckerhandwerk - bislang keine Stromsteuererstattung beantragen konnten - wie beispielsweise das Textilreinigerhandwerk, das mit einem Energiekostenanteil von über zehn Prozent den Betrieb unserer Krankenhäuser und Pflegeheime mit hygienisch gereinigter Wäsche sichert. Des Weiteren wären damit auch Privathaushalte und damit die Kunden und Beschäftigten des Bäckerhandwerks entlastet. 

Die vergangene Woche über wurde von Politikern der Koalition sowie in den Medien vermehrt über eine Umsetzung der obigen Passage im Koalitionsvertrag und damit eine Senkung der Stromsteuer für Privathaushalte und bisher nicht privilegierte Wirtschaftsbranchen diskutiert. Am 02.07.2025 hat die Koalition aus Union und SPD nach einer fünfstündigen Ausschusssitzung beschlossen: Es bleibt vorerst bei der Absenkung der Stromsteuer nur für das produzierende Gewerbe. Lokal produzierende Betriebe, Mittelstand und Handwerk ab einem bestimmten Energieverbrauch sollen entlastet werden. In der schriftlichen Zusammenfassung der Ergebnisse wird ausdrücklich hervorgehoben, dass Branchen wie z.B. Bäckereien, Fleischereien und Handwerk davon profitieren. Für die Ausdehnung der Stromsteuerabsenkung auf weitere Wirtschaftsbranchen und private Verbraucher fehlt derzeit das Geld. Die Koalition ist sich aber einig, dass „weitere Entlastungsschritte – insbesondere eine Senkung der Stromsteuer für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die gesamte Wirtschaft – folgen sollen, sobald hierfür finanzielle Spielräume bestehen“.

Des Weiteren wurden von der Koalition am 02.07.2025 zwei weitere Maßnahmen beschlossen, die zu einer Entlastung der Betriebe bei den Energiekosten führen und ab dem 1. Januar 2026 greifen werden: Der Koalitionsausschuss hat beschlossen, die Verbraucherinnen und Verbraucher von den Kosten der Gasspeicherumlage zu entlasten – sie wird ab 2026 nicht mehr erhoben. Und: Alle Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher werden durch die teilweise Übernahme der Übertragungsnetzentgelte sowie weiterer Umlagen entlastet. Diese Entlastungen werden von der Politik in der Gesamtsumme auf einen Betrag von insgesamt ca. 10 Milliarden Euro pro Jahr für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die gesamte Wirtschaft beziffert.

Bewertung:

Der Zentralverband begrüßt grundsätzlich, dass die Option der Stromsteuererstattung für das produzierende Gewerbe und damit für die Backstuben der Handwerksbäckereien beibehalten wird. Das Bäckerhandwerk gehört damit weiterhin zu den Branchen, die - jedenfalls teilweise - von der Politik bei der Stromsteuer entlastet werden. Dass die Bäckereien in den Ergebnissen des Koalitionsausschusses erwähnt werden, zeigt, dass das Bäckerhandwerk bei der neuen Bundesregierung präsent ist. Unklar bleibt allerdings, ob die Bundesregierung die Stromsteuererstattung künftig an einen bestimmten Grenzwert knüpft und wie dieser ggf. ausfällt - dies bleibt noch abzuwarten.  

Die weiteren Entlastungen bei der Gasspeicherumlage und den Netzentgelten sind nach unserer Bewertung uneingeschränkt zu begrüßen.  

Kritisch bewerten wir aber, dass die Stromsteuer anders als im Koalitionsvertrag vereinbart nun nicht “als Sofortmaßnahme für alle” auf das europäische Mindestmaß gesenkt wird. Damit wird ein Versprechen der neuen Bundesregierung vorerst nicht eingelöst. Dies sollte die neue Bundesregierung so bald wie möglich nachholen, um nicht Vertrauen in ihre Glaubwürdigkeit zu verlieren. Die Stromsteuer muss für alle energieintensiven Betriebe, Unternehmen und Unternehmensbereiche, auch im Handwerk auf das europäische Mindestmaß gesenkt werden, um die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu sichern.

Stand: 3. Juli 2025

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