Seit 2023 muss jedes elektronische Kassensystem mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgerüstet sein. Der Zentralverband hatte im Newsletter Krusten & Krumen mehrfach berichtet. Ab diesem Zeitpunkt sollten auch alle Unternehmer verpflichtet werden, ihre elektronischen Kassensysteme bei der Finanzverwaltung anzumelden. Allerdings waren weder der Bund noch die beiden hiermit beauftragten Bundesländer in der Lage, ein einheitliches Portal für die Anmeldung einzurichten.
Seit dem 1. Januar 2025 ist dieses Portal nun im Betrieb und sind Unternehmen, die ein elektronisches Kassensystem verwenden, verpflichtet, dies anzumelden. Für alle bis vor dem 1. Juli 2025 angeschafften Systeme gilt eine Übergangsfrist. Alle ab dem 1. Juli 2025 angeschafften Kassensysteme müssen innerhalb eines Monats angemeldet werden.
Für die Meldung an das Finanzamt stehen drei Wege zur Verfügung:
1. Direkteingabe im ELSTER-Formular (ELSTER.de) „Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme (§ 146a Abs. 4 AO)“
2. Upload einer XML-Datei in „Mein ELSTER“, zum Beispiel mithilfe des elektronischen Aufzeichnungssystems oder der Kassensoftware erstellt
3. Datenfernübertragung aus einer Software via der ERiC-Schnittstelle (ELSTER Rich Client)
Stand: 14. Mai 2025