Die EU hat erneut Insekten als sogenannte neuartige Lebensmittel zugelassen. Mit UV-Licht behandeltes Pulver aus Larven des gelben Mehlwurms (Tenebrio molitor) darf ab sofort für bestimmte Lebensmittel verwendet werden. Dazu zählen Müsli, Suppen, Nudeln, Snacks, Schokolade und auch Brot und Brötchen. Boulevardmedien und Artikel im Internet reagieren mit reißerischen Schlagzeilen, in denen behauptet wird, dass ab sofort im Deutschen Brot Insekten verarbeitet werden.
Das ist aus mehreren Gründen falsch:
UV-behandeltes Pulver aus Mehlwürmern ist nicht die erste Insektenzutat
Bereits Anfang 2023 hatten wir eine ähnliche Aufregung. Seit Januar 2023 sind die Hausgrille (lateinische Bezeichnung: Acheta domesticus) als teilweise entfettetes Pulver und der Getreideschimmelkäfer (Alphitobius diaperinus) gefroren, pastenartig, getrocknet oder pulverisiert zugelassen. Die Hausgrille ist bereits seit Februar 2022 gefroren, getrocknet oder pulverförmig zugelassen. Im November 2021 wurde die Wanderheuschrecke (Locusta migratoria) gefroren, getrocknet oder pulverförmig und im Juni 2021 der Mehlkäfer (Tenebrio molitor) im Larvenzustand getrocknet als Lebensmittel zugelassen. Wir hatten im Newsletter Krusten & Krumen berichtet.
Nun wurde auch UV-behandeltes Mehlwurmpulver zugelassen.
Behandlung mit UV-Licht
Die einzige Neuigkeit ist also, dass die seit 2021 bereits zugelassenen Mehlwürmer nun mit UV-Licht behandelt werden dürfen.
Insektenmehl bleibt sehr teuer
Bis auf Weiteres darf nur das französische Unternehmen, das bei der EU die Zulassung beantragt hat, UV-behandeltes Mehlwurmpulver verkaufen. Die Verfahren zur Zulassung als neuartiges Lebensmittel können mehrere Millionen Euro kosten. Deshalb ist davon auszugehen, dass dieses Mehlwurmpulver für lange Zeit sehr teuer sein wird. Auch bei den anderen zugelassenen Insektenzutaten war und ist dies der Fall.
Insekten als Zutat sind wirtschaftlich nicht interessant
Die Preise für Insektenmehl sind hoch und das Interesse der Verbraucher an Backwaren aus oder mit Insektenmehl ist extrem gering oder liegt sogar im negativen Bereich (der Großteil der Verbraucher lehnt es ab!). Es gibt also keinen vernünftigen wirtschaftlichen Grund, Brote aus oder mit Insektenmehl herzustellen.
Verfolgt die EU eine Agenda?
In Teilen der Politik gibt es wohl ein Interesse, Insekten stärker als bisher als Proteinlieferant auch in Europa zu nutzen. Dabei spielt aber die unmittelbare Herstellung von Lebensmitteln, die für den menschlichen Verzehr hergestellt werden, keine große Rolle. Intensiv wird dagegen darüber nachgedacht, Insekten als Tierfutter zu verwenden.
Die oben genannten Zulassungen von verschiedenen Insekten als neuartige Lebensmittel erfolgten dagegen auf Antrag. Große Konzerne beantragen in einem aufwändigen Verfahren die Zulassung. Und wenn keine wissenschaftlichen oder rechtlichen Gründe gegen eine Zulassung sprechen, müssen diese von der EU zugelassen werden.
Bereits vor zwei Jahren haben wir vorausgesagt, dass weitere Insekten als neuartige Lebensmittel zugelassen werden. Leider haben wir recht behalten. Und auch in den kommenden Jahren wird es weitere Zulassungen geben, vermutlich als Zutat für Backwaren.
Wie müssen Verbraucher auf die Verwendung von Insekten hingewiesen werden?
Die jeweiligen EU-Verordnungen legen fest, wie im Zutatenverzeichnis auf die Insektenzutat hingewiesen werden muss.
Zudem muss ein Allergiehinweis in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste angebracht werden. Zwar handelt es sich bei Insekten nicht um gesetzlich anzugebende Lebensmittelallergene. Da sie aber dennoch Allergien auslösen können, muss hierauf hingewiesen werden.
Beispiel: “Zutat Acheta domesticus (Hausgrille) kann bei Verbrauchern, die bekanntermaßen gegen Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus sowie gegen Hausstaubmilben allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen“.
Und schließlich erwarten Kunden beim Kauf eines Brotes nicht, dass Insekten verarbeitet worden sind. Das stellt auch eine wesentliche Abweichung von den Leitsätzen für Brot und Backwaren dar. Auf diese muss entsprechend der Erheblichkeit der Abweichung hingewiesen werden. Ein Hinweis im Zutatenverzeichnis wird hier nicht ausreichen. Uns liegen noch keine Entscheidungen der Überwachung hierzu vor. Es ist aber davon auszugehen, dass mindestens am Preisschild deutlich auf die Verwendung von Insekten hingewiesen werden muss.
Niemand wird also unwissentlich Brot mit Insekten verzehren.
Für weitere Details wird auf den Artikel im Krusten & Krumen aus dem Februar 2023 verweisen.
Hinweis für Ihre Kunden: OHNE INSEKTEN
Wenn Sie Ihre Kunden aktiv darauf hinweisen wollen, dass Sie keine Insekten verwenden, können Sie hierfür unsere Plakatvorlage verwenden, die wir Ihnen unten zum Download bereitstellen.
Es ist allerdings davon auszugehen, dass dieses Thema, so wie vor zwei Jahren, in wenigen Tagen wieder in Vergessenheit geraten wird.
Stand: 12. Februar 2025