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Entwaldungsverordnung: unnötige Belastung für Bäcker

Obwohl auf EU-Ebene noch über eine dringend notwendige Verschiebung und Anpassung der EU-Entwaldungsverordnung verhandelt wird, treibt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bereits ein nationales Umsetzungsgesetz voran, anstatt sich in Brüssel für praxisgerechte Änderungen einzusetzen.

Die nationale Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) könnte für das Bäckerhandwerk bald erhebliche Bürokratie und neue Kosten mit sich bringen. Die Verordnung sieht vor, dass Unternehmen, die Rohstoffe wie Kakao und Kaffee verarbeiten, umfangreiche Nachweise über deren Herkunft führen müssen, um sicherzustellen, dass diese nicht aus entwaldeten Gebieten stammen.  

Was in der Theorie sinnvoll klingt, droht für die Betriebe des Bäckerhandwerks jedoch zu einem bürokratischen Albtraum zu werden. Besonders bedenklich ist, dass auch kleinere Handwerksbetriebe betroffen sein könnten, die kakaohaltige Produkte herstellen, also Backwaren wie Schokocroissant und Mandelhörnchen. Wenn diese Verordnung umgesetzt wird, müssten Bäckereien umfassende Dokumentationen zur Herkunft von Rohstoffen einreichen.  

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), zuständige Behörde für die Abwicklung der erforderlichen Nachweis- und Dokumentationspflichten, rechnet bereits jetzt mit über 50.000 Meldungen täglich - eine Zahl, die das tatsächliche Meldevolumen vermutlich noch weit untertreibt. Der Aufwand und die zusätzlichen Kosten sind für viele Betriebe schlichtweg nicht tragbar.  

Der Zentralverband hat wiederholt betont, dass diese Verordnung insbesondere für kleinere Betriebe eine unverhältnismäßige Belastung darstellt. Es steht zu befürchten, dass die Umsetzung der Verordnung in ihrer jetzigen Form zu weiteren Betriebsaufgaben führt und die Frustration im Handwerk weiter steigen lässt. Bundesminister Cem Özdemir hat zwar signalisiert, die Kritik zu verstehen, doch bisher sind wenig konkrete Maßnahmen zu erkennen.

Statt notwendige Änderungen an der EUDR durchzusetzen, legte das Bundesernährungsministerium in den letzten Wochen einen Gesetzentwurf vor, mit dem die EUDR in ihrer bisherigen Fassung auf nationaler Ebene 1:1 umgesetzt und Verstöße dagegen auch noch mit Sanktionen belegt werden sollten, ohne Rücksicht auf die wirtschaftlichen Folgen für das Lebensmittelhandwerk. 

Der Zentralverband hat daher im Rahmen eines Stellungnahmeverfahrens gefordert, den Gesetzentwurf des Bundesernährungsminsiteriums nicht ins Gesetzgebungsverfahren einzubringen und eine klare Positionierung der Bundesregierung hierzu gefordert. Dabei hat der Verband auch hervorgehoben, dass ein Jahr Aufschub der EUDR wenig bringt, wenn die Verordnung nicht grundlegend überarbeitet wird. 

Wenig später kam es zum Bruch der Ampel-Koalition. Das Scheitern der Ampel-Koalition wird voraussichtlich dazu führen, dass der vom Bundesernährungsministerium geplante Entwurf des Umsetzungsgesetzes zur EUDR nicht mehr verabschiedet wird. Wir werden hierzu weiter unterrichten.

Stand: 12. November 2024