Bundeskanzler und Ministerpräsidenten einigten sich auf einen Stufenplan für die Rücknahme von Beschränkungen – auch in der Gastronomie und am Arbeitsplatz.
Bundeskanzler Olaf Scholz betonte, dass Deutschland aufgrund der beschlossenen Maßnahmen besser durch die Pandemie gekommen ist als andere Länder. Der Scheitelpunkt der Omikronwelle sei erreicht, weshalb man zuversichtlich nach vorne schauen kann. Die Pandemie dauere jedoch noch an und man dürfe nun nicht unvorsichtig werden. Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst, mahnte auch mit Blick auf den 20. März, dass die Öffnungsschritte mit einem Basisschutz abgesichert werden müssen, für den der Bundestag die Rechtsgrundlage schaffen müsse.
In folgenden drei Schritten sollen Öffnungen erfolgen:
In einem ersten Schritt, der kurzfristig umgesetzt wird, werden private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene wieder ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl möglich. Für Ungeimpfte bleiben die bestehenden Beschränkungen weiterhin bestehen. Das gilt auch dann, wenn zu einem Treffen ausschließlich geimpfter Personen ungeimpfte Personen hinzukommen (Ein Haushalt plus höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts).
Im Einzelhandel entfällt bundesweit die 2G-Regelung; der Zugang soll für alle Personen ohne Kontrolle möglich sein. Vorgeschrieben bleibt aber das Tragen mindestens von medizinischen Masken, das Tragen von FFP2-Masken wird empfohlen.
In einem zweiten Schritt gilt ab dem 4. März in der Gastronomie und der Hotellerie 3G. In Diskotheken und Clubs gilt 2Gplus. Gleiches gilt bei überregionalen Sportveranstaltungen mit einer Beschränkung der Auslastung. Damit können auch Bäckerei-Cafés wieder ungeimpfte Gäste bewirten, sofern sie einen aktuellen negativen Test vorweisen können.
In einem dritten Schritt entfallen ab dem 20. März alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen. Damit endet voraussichtlich auch am 19. März die 3G-Regel am Arbeitsplatz; Arbeitgeber müssen nicht mehr an jedem Arbeitstag überprüfen, ob ihre ungeimpften Mitarbeiter einen negativen Test vorlegen können.
Die Ministerpräsidenten und der Bundeskanzler sind sich darüber einig, dass auch über den 19. März hinaus bestimmte Basisschutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens bestehen bleiben müssen. Aus Sicht der Länder zählen hierzu insbesondere Maskenpflichten in den geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen sowie in Bussen und Bahnen, das Abstandsgebot, allgemeine Hygienevorgaben, die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen Testerfordernisse vorzusehen sowie die Pflicht zur Nachweisführung des Impf-, Genesenen-und Teststatus. Die Länder haben den Deutschen Bundestag gebeten, dafür die rechtliche Grundlage zu schaffen.
Alle Entlastungsschritte stehen unter dem Vorbehalt, dass die Situation in den Krankenhäusern dies zulassen.
Der Bundeskanzler und die Regierungsschefs der Länder haben die Bürger noch einmal aufgerufen, sich, soweit noch nicht erfolgt, impfen zu lassen. Ein Ende der Pandemie werde es nur geben, wenn deutlich mehr Menschen in Deutschland geimpft sind. Olaf Scholz erinnerte daran, dass im nächsten Herbst und nächsten Winter die Infektionen wieder zunehmen werden. Nur mit einer hohen Impfquote könne man dem begegnen.
Darüber hinaus wurde mitgeteilt, dass die Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung überarbeitet werde und das RKI und das PEI nicht mehr für die Festlegung des Geimpft- und Genesenenstatus zuständig sein werden. Diese Regelung wurde erst Mitte Januar eingeführt und führte sofort zu erheblichen Schwierigkeiten. Bereits am Vortag hatte das RKI darauf hingewiesen, dass die Mitte Januar in Kraft getretene Verkürzung des Genesenenstatus von 6 Monaten auf 90 Tage nur für ungeimpfte Genesene gelte. Praktische Auswirkungen hat diese Klarstellung jedoch nicht.