Die Bundesregierung hat nach monatelangen Debatten ein Strompreispaket für produzierende Unternehmen beschlossen, das aus mehreren Teilen besteht:
- Die Stromsteuer soll für Unternehmen des produzierenden Gewerbes gesenkt werden - von derzeit 2,05 Cent je kWh auf 0,05 Cent je kWh. Das ist der Mindestwert, den die Europäische Union zulässt. Von dieser Absenkung sollen auch Handwerksbäckereien profitieren, soweit es sich bei ihnen um produzierendes Gewerbe handelt.
- Des Weiteren hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, einen Anstieg der Netzentgelte durch einen Zuschuss in Höhe von 5,5 Mrd. Euro zu dämpfen. Diese Entlastung soll allen Verbrauchern und damit auch Handwerksbäckereien zugutekommen.
- Schließlich will die Bundesregierung die Energiepreisbremsen bis April 2024 verlängern. Eine Fortführung der Energiepreisbremsen im Winter 2023/2024 würde eine Versicherung gegen unerwartete Risiken darstellen, so der Verordnungsentwurf der Bundesregierung (20/9062) zur Verlängerung der Energiepreisbremsen (PBVV). Angesichts des weiter andauernden Krieges in der Ukraine befinde sich Europa nach wie vor in einer Phase, in der unerwartet Risiken entstehen könnten. Die Strom- sowie die Gas- und Wärmepreisbremsen hätten bisher dazu beigetragen, die Energiepreise zu stabilisieren. Laut Entwurf dürfte dies beruhigend auf die Energiemärkte gewirkt haben. Die Energiepreisbremsen sind derzeit bis 31. Dezember 2023 befristet, können aber jeweils durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Deutschen Bundestages bis 30. April 2024 verlängert werden. Das solle mit der Verordnung geschehen.
350 Konzerne, die im internationalen Wettbewerb stehen, sollen weitere, zusätzliche Hilfen erhalten. Die Maßnahmen sollen für fünf Jahre gelten und von 2026 an unter einem Vorbehalt einer Gegenfinanzierung im Bundeshaushalt stehen.
Erste Bewertung des Zentralverbandes
Der Zentralverband begrüßt das Strompreispaket der Bundesregierung grundsätzlich. Die Bundesregierung greift damit mehrere aktuelle Forderungen des Zentralverbandes zur Energiepolitik auf: Die Forderung nach Absenkung der Energiesteuer auf den europarechtlich zulässigen Mindestsatz, nach Dämpfung der Netzentgelte sowie nach Verlängerung der Energiepreisbremsen hatten wir in den vergangenen Monaten immer wieder in Gesprächen bei der Bundesregierung und Vertretern der Ampel-Koalition vorgetragen und schriftlich eingereicht (siehe ZV-Forderungspapier im Anhang).
Handwerksbäckereien fallen nach Auffassung des Zentralverbandes unter den Begriff "produzierendes Gewerbe" und können damit von der Absenkung der Stromsteuer profitieren, wenn sie eine eigene Herstellung von Backwaren und/oder Konditorwaren haben, was bei den meisten Betrieben der Fall ist. Unklar ist noch, ob für die Betriebe in der Folge als Ganzes die Stromsteuer gesenkt wird oder nur für die Backstuben, nicht aber für die Verkaufsstellen. Wir werden Sie hierzu weiter informieren.
Die Details des von der Bundesregierung beschlossenen Pakets können Sie der offiziellen Pressemitteilung entnehmen: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/pressemitteilungen/strompreispaket-fuer-produzierende-unternehmen-bundesregierung-entlastet-stromintensive-unternehmen-2235602.
Stand 10. November 2023