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Entlastung für Betriebe in Sicht: EU vereinfacht Berichtspflichten

Die EU hat einen wichtigen Schritt zur Entlastung von Unternehmen gemacht und einer vereinfachten Fassung der sogenannten Omnibus-I-Richtlinie zugestimmt. Diese betrifft unter anderem die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten in Lieferketten.

Der Rat der EU hat am 23. Juni 2025 einer vereinfachten Fassung der sogenannten Omnibus-I-Richtlinie zugestimmt. Diese betrifft unter anderem die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und die Sorgfaltspflichten in Lieferketten (CSDDD). Besonders für kleine und mittelständische Betriebe bedeutet das weniger Bürokratie.

Geplant ist, dass die Berichtspflichten bei der CSRD künftig nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten gelten soll. Zudem wird eine Umsatzschwelle von 450 Mio. Euro eingeführt. Viele kleinere Betriebe werden damit von der Berichtspflicht befreit. Der Anwendungsbereich der CSDDD soll auf Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und 1,5 Mrd. Euro Jahresumsatz begrenzt werden. Auch die Pflicht zur Überprüfung von Geschäftspartnern wird auf direkte Lieferanten und auf Fälle mit konkreten Hinweisen beschränkt.

Für die überwiegende Mehrheit unserer Betriebe entfällt damit die Pflicht zu umfassenden Nachhaltigkeits- und Lieferkettenberichten. Aber Achtung: Die Richtlinie ist noch nicht final. Der Ball liegt nun beim Europäischen Parlament. Die Verhandlungen starten voraussichtlich im Herbst. Der Zentralverband informiert Sie über die weiteren Entwicklungen.

Stand: 2. Juli 2025

Blick über die linke Schulter eines Bäckers, der gerade Brötchen in eine Ablage schiebt