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Einstiegsqualifizierung: Türöffner zur Ausbildung

Als betriebliches Langzeitpraktikum von 4 bis maximal 12 Monaten bietet die Einstiegsqualifizierung Bewerbern die Möglichkeit, sich zu beweisen und den Betrieben die Chance, potentiellen Fachkräftenachwuchs einzustellen.

Das betriebliche Langzeitpraktikum bietet nicht nur die Möglichkeit, einen Beruf intensiv kennenzulernen, sondern kann auch Türöffner für eine zukünftige Ausbildung sein. Idealerweise sollte die Einstiegsqualifizierung (EQ) daher so terminiert werden, dass ein nahtloser Übergang in eine Ausbildung zum Beginn des nächsten Ausbildungsjahres möglich ist. Im Einzelfall kann auf Antrag des Betriebes die Qualifizierung auf eine nachfolgende Ausbildung angerechnet werden. 

Eine Einstiegsqualifizierung 

- kann auch in Teilzeit durchgeführt werden. 

- kann auch im Betrieb durchgeführt werden, in denen ein betriebliches Berufsausbildungsverhältnis mit dem Teilnehmenden zuvor vorzeitig gelöst worden ist. 

- kann für Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 19 auch gefördert werden, wenn sie auf eine Ausbildung nach den Ausbildungsregelungen des § 66 des Berufsbildungsgesetzes oder des § 42r der Handwerksordnung vorbereitet. 

An der Einstiegsqualifizierung können sich ebenfalls Betriebe beteiligen, die zum Beispiel aufgrund ihrer Spezialisierung nicht alle Anforderungen für eine duale Ausbildung erfüllen. 

Die Einstiegsqualifizierung wird zwischen Betrieb und Jugendlichen vertraglich geregelt. 

Qualifizierungsbausteine für Einstiegsqualifizierung im Bäckerhandwerk: 

Bäcker/in 

■ Herstellen von Broten und Kleingebäcken 

■ Herstellen von Feinen Backwaren aus Teigen und Verarbeiten von Massen 

■ Herstellen und Ausgarnieren von Torten und Desserts 

■ Herstellen von Backwarensnacks und Partykleingebäck 

■ Herstellen von kleinen Gerichten und Süßspeisen 

Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk 

■ Warenangebot und Umgang mit Kunden 

■ Warenlagerung und Warenpräsentation 

■ Bäckerei: Warenzubereitung 

Bezuschussung der Vergütung:

Die örtlich zuständige Agentur für Arbeit bezuschusst auf Antrag des Arbeitgebers monatlich nachträglich die Vergütung zuzüglich des pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Der Zuschuss wird regelmäßig angepasst. Anträge können auch online gestellt werden unter www.arbeitsagentur.de.

Stand: 12. November 2024

Bäckereifachverkäuferin bei der Arbeit