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Weißmacher Titanoxid nicht mehr zugelassen?
Über den Weißmacher Titanoxid, auch als E 171 bezeichnet, wird aktuell berichtet. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kommt aufgrund neuerer Studien zu dem Ergebnis, das dieser Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher angesehen werden kann. Es gäbe Bedenken, dass Titanoxid das Erbgut verändern kann.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bestätigt dieses Ergebnis, stellt aber fest, dass in vielen Lebensmitteln Inhaltsstoffe mit genotoxischem Potenzial enthalten sind. Diese sind sehr häufig auch natürlichen Ursprungs und unvermeidbar in der täglichen Ernährung. Für Titanoxid liegen jedoch keine Studien vor, die eine Wirkung beim Menschen belegen. Der Verdacht konnte jedoch auch nicht entkräftet werden, so das BfR.
Darf man Titanoxid jetzt noch verwenden?
Die Verwendung von Titanoxid ist aufgrund der Einstufung der EFSA und der Einschätzung des BfR nicht verboten. Es ist weiterhin ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff.
Bei dieser Studienlage muss allerdings davon ausgegangen werden, dass die Zulassung von Titanoxid nicht verlängert wird.
Außerdem muss damit gerechnet werden, dass vermehrt Kunden fragen, ob z. B. bunte Streusel mit Titanoxid gefärbt sind. Einige Kunden könnten auch vermuten, dass noch andere Stoffe verwendet werden, deren mögliche Gefährlichkeit erst später festgestellt wird.
Wir empfehlen daher die Spezifikationen von gefärbten und insbesondere weiß-gefärbten Zutaten zu prüfen und solche mit Titanoxid vorausschauend zu ersetzen. Ihren Kunden können Sie versichern, dass das Vorgehen der EFSA und des BfR ein Zeichen dafür ist, dass Lebensmittel heute so sicher sind wie noch nie.
Stand: 19.05.2021