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Meldungen Corona-Krise

News zum Coronavirus

Was müssen Sie jetzt besonders beachten?

Schützen Sie jetzt Ihre Mitarbeiter und Ihren Betrieb. Infizierte Mitarbeiter fallen über mehrere Tage oder Wochen aus. Im schlimmsten Fall müssen alle Kollegen, mit denen sie Kontakt hatten, für bis zu zwei Wochen in Quarantäne. Das können Sie verhindern:

AHA-L-Regel jetzt wichtiger denn je
Sorgen Sie dafür, dass Ihre Mitarbeiter immer die AHA-L-Regel beachten: Mindestens 1,5 m Abstand, regelmäßige Handhygiene und immer Alltagsmasken, OP-Masken oder FFP-Masken tragen, wenn der Abstand nicht zu jeder Zeit eingehalten werden kann.
Hinzu kommt: Regelmäßiges (in der Regel alle 20 Minuten) Lüften und die Corona-App auf dem Smartphone installieren. Ergänzend kann eine Dauerlüftung mit Kippstellung der Fenster sinnvoll sein.

Hygienekonzept überprüfen und überarbeiten
Überprüfen Sie kritisch Ihr Hygienekonzept. Werden alle notwendigen Maßnahmen vollständig und korrekt umgesetzt? Haben Sie im täglichen Ablauf Probleme festgestellt? Muss etwas verändert werden?

Mitarbeiter sensibilisieren
Es liegt in Ihrem Interesse, dass sich die Mitarbeiter an die Regeln halten und gesund bleiben. Dazu müssen sie sie kennen und verstehen. Unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter von Zeit zu Zeit erneut in den Regeln und erklären Sie Ihnen diese nochmals. Anregungen dazu, eine leicht verständliche Übersicht und ein Schreiben an die Mitarbeiter, die sich auch als Aushang eignen, finden Sie hier https://www.baeckerhandwerk.de/corona/aktuelle-news-detail/gemeinsam-corona-stoppen-gemeinsam-schuetzen/

Mitarbeiter in autarke Gruppen aufteilen
Es lässt sich auch bei strengster Befolgung der Regeln am Arbeitsplatz nicht verhindern, dass sich doch mal ein Mitarbeiter z. B. in der Familie, in der Freizeit oder auf dem Weg zur Arbeit ansteckt. Verhindern Sie, dass dann Ihre gesamte Belegschaft in Quarantäne muss. Teilen Sie Ihre Mitarbeiter in Gruppen auf, die sich nicht begegnen, auch nicht in der Umkleide. Wenn dann das Gesundheitsamt unmittelbare Kontaktpersonen in Quarantäne schickt, fehlt nur die halbe Backstubenmannschaft.

Mitarbeiter nach ihrer Gesundheit fragen
Verhindern Sie, dass infizierte Mitarbeiter unerkannt in Ihrem Betrieb arbeiten. Fragen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig nach der Gesundheit und appellieren an die Selbstfürsorge. Viele nehmen leichte Erkältungssymptome nicht ernst und fürchten, dass man sie für einen Schwächling hält, wenn sie einen Schnupfen, ein Halskratzen oder Kopfschmerzen nicht ignorieren. Das können aber erste Anzeichen für eine Infektion sein.

Mitarbeiter mit typischen Symptomen sofort nach Hause schicken und zur Selbstisolation auffordern
Schicken Sie Mitarbeiter, die typische Erkältungssymptome zeigen, sofort (nicht erst am Ende des Arbeitstages) nach Hause und fordern Sie den Mitarbeiter auf, seinen Hausarzt unverzüglich telefonisch zu informieren. Der Mitarbeiter fehlt dann zwar, kann aber nicht mehr andere Mitarbeiter anstecken, die dann noch viel länger fehlen. Erinnern Sie solche Mitarbeiter daran, dass sie dann nicht im Urlaub sind, sondern sich zu Hause isolieren sollen, bis der Verdacht ärztlicherseits geklärt ist, um nicht andere Personen anzustecken. Die Isolation darf nur in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt oder dem Gesundheitsamt beendet werden.

Weitere Maßnahmen bei Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus

  • Lassen Sie die Räume, in denen sich der Mitarbeiter aufgehalten hat, für mindestens 30 Minuten bei voll geöffnetem Fenster und danach regelmäßig lüften.
  • Welche Personen haben sich in unmittelbarer Nähe zum betroffenen Mitarbeiter aufgehalten? Notieren Sie sich jetzt schon die Namen. Das Gesundheitsamt könnte Sie danach fragen.
  • Geht auch der Hausarzt bzw. das Gesundheitsamt von einem Corona-Verdacht aus, muss der Mitarbeiter bis zum Bekanntwerden des Testergebnisses in Quarantäne zu Hause bleiben.
  • Sprechen Sie mit dem betroffenen Mitarbeiter für die Übergangszeit über den Abbau von Überstunden oder die Option, von zu Hause aus zu arbeiten.

Krisensituation durchspielen. Was passiert, wenn morgen Mitarbeiter X ausfällt?
Bereiten Sie sich darauf vor, dass einzelne Mitarbeiter ausfallen. Denn Sie können von heute auf morgen krank werden oder in Quarantäne gehen müssen. Spielen Sie in Gedanken durch, wie Sie Ihren Betrieb am Laufen halten, wenn z. B. Ihr Backstubenleiter, Ihr Ofenführer oder eine Filialleiterin ausfällt.


Es kann derzeit niemand abschätzen, ob der November ausreichen wird, um die Zahlen wieder in den Griff zu bekommen. Niemand kann in die Zukunft sehen und sagen, ob die Maßnahmen auch bei uns noch weiter verschärft werden. Sie müsen daher auch weitere Szenarien im Blick haben und sich vorbereiten:

Was passiert, wenn der gesamte Landkreis unter Quarantäne gestellt wird?
Einzelne Landkreise sind bereits im Frühjahr und im Herbst unter Quarantäne gestellt und abgeriegelt worden. Diese Maßnahme wird bei besonders hohen Ansteckungsraten verhängt. Meist zeichnet sich so etwas ab.  Teilen Sie rechtzeitig Ihr Verkaufspersonal neu ein, damit niemand eine Landkreisgrenze überqueren muss, um zur Arbeit zu kommen. Bereiten Sie sich darauf vor, dass Mitarbeiter, die nicht im Landkreis des Betriebs wohnen, nicht zur Arbeit kommen können. Kommen Sie selbst in einem solchen Fall zu Ihrem Betrieb?

Stellen Sie Ihren Mitarbeitern ggf. selbst Passierscheine aus. Ein Muster finden Sie unten zum Download.

Wie kommen meine Mitarbeiter zur Arbeit, wenn kein öffentlicher Nahverkehr mehr fährt?
Denkbar ist, dass insbesondere in städtischen Bereichen der öffentliche Nahverkehr eingestellt wird, wenn die Infektionszahlen weiter steigen. Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihren Mitarbeitern, damit diese notfalls Fahrgemeinschaften bilden können.

Wie kann ich meine Backwaren verkaufen, wenn die Kunden nicht mehr zu mir kommen dürfen, können oder wollen?
Das absolute Extremszenario, das aber in einigen Nachbarstaten bereits Realität geworden ist, ist das Schließen sämtlicher Geschäfte oder sämtlicher Geschäfte mit Ausnahme der Supermärkte. Wir gehen derzeit nicht davon aus, dass dieser Schritt in Deutschland gemacht wird. Wenn es aber dazu kommen sollte, bleibt eventuell die Möglichkeit, Ihre Backwaren z. B. von einem provisorischen Verkaufstisch außerhalb des Ladens zu verkaufen oder Ihren Kunden zu liefern.