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Sesam wird zurückgerufen
Bei Kontrollen von Sesamsamen aus Indien wurden erhöhte Mengen von Ethylenoxid (oder genauer 2-Chlorethanol) festgestellt. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) „gibt es Hinweise aus Tierstudien auf eine erbgutverändernde Wirkung und die vorliegenden Informationen reichen nicht aus, um eine krebserzeugende Wirkung mit hinreichender Sicherheit auszuschließen“. Allerdings überschreiten Kinder und Erwachsene bei üblichem Verzehr auch über längere Zeit nicht die sog. Aufnahmemenge geringer Besorgnis, geschweige denn höhere Werte. Laut BfR müsste ein Kleinkind täglich 23,4 g Sesam essen, um diese Grenze zu erreichen. Das entspricht etwa drei gehäuften Esslöffeln Sesam.
Stiftung Warentest informiert in einem aktuellen Beitrag über das Problem und hat 44 im Supermarkt erhältliche Sesamprodukte getestet. Bei vier Produkten wurden die Höchstgehaltswerte teilweise erheblich überschritten.
Die Hersteller bzw. Lieferanten haben die betroffenen Chargen bereits in den vergangenen Monaten zurückgerufen. Wir empfehlen allen Betrieben, sich mit ihrem Lieferanten in Verbindung zu setzen, ob auch seine Produkte betroffen sind bzw. bereits erhaltene Informationen unbedingt zu beachten. Betroffene Lieferungen dürfen nicht mehr verarbeitet werden.
Bitte informieren Sie Ihr Verkaufspersonal, damit es Ihren Kunden versichern kann, dass Ihre Sesambrötchen sicher sind.
Stand: 12.02.2021