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Meldungen Corona-Krise

News zum Coronavirus

Neue Arbeitsschutzregel tritt in Kraft

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die neue SARS-CoV-2- Arbeitsschutzregel zur Veröffentlichung freigegeben. Mit Veröffentlichung tritt sie in Kraft und wird für alle Unternehmer verbindliche Vorgabe für den betrieblichen Arbeitsschutz während der andauernden Corona-Pandemie.

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-Regel dient der Konkretisierung der BMAS-Arbeitsschutzstandards vom April 2020. Ziel der Regel ist, die Gesundheit der Beschäftigten in der Zeit der SARS-CoV-2-Epidemie wirkungsvoll zu schützen: Betriebe bekommen bei der Umsetzung der pandemiebedingten Arbeitsschutzmaßnahmen mehr Rechtssicherheit, da die bisherigen Reglungen nur reinen Empfehlungscharakter hatten.

Das BMAS hatte ursprünglich angekündigt, dass die insbesondere von den Berufsgenossenschaften ausgearbeiteten Handlungsempfehlungen weiterhin Bestand haben. Davon ist offenbar nicht viel übrig geblieben. Dem Arbeitgeber wird zwar gestattet, eine andere Lösung als diejenige zu wählen, die die Arbeitsstättenregel vorschreibt. Diese muss aber „mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen“. Arbeitsschutzvorschriften der Länder haben Vorrang, soweit sie Mitarbeiter umfassender schützen. Das bedeutet, dass die Arbeitsstättenregel nun die verbindliche Untergrenze für den Mitarbeiterschutz beschreibt.

Wesentliche Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen:

  • Können Mitarbeiter den notwendigen Abstand nicht einhalten und kann jemand keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, hat der andere Mitarbeiter eine FFP2- oder FFP3-Maske zu tragen.
  • FFP2- oder FFP3-Masken mit Ausatemventil dürfen nicht verwendet werden.
  • Gesichtsvisiere sind kein zulässiger Ersatz für Mund-Nase-Bedeckungen.
  • Sofern ein Mitarbeiter eine Mund-Nase-Bedeckung oder andere Maske tragen muss, ist diese vom Arbeitgeber zu stellen.
  • Ventilatoren oder andere Umluftgeräte sind in der Regel nur in Räumen zulässig, in denen sich eine Person aufhält.
     

Wie sich die Umsetzungs- und Kontrollpraxis entwickelt, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.