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Mehr Geld für angehende Bäckermeister
Mit dem neuen Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFGB) wurde die Förderung im Rahmen des "Aufstiegs-BAföG" aufgestockt und für alle drei Stufen der Höheren Berufsbildung eingeführt, also auch für die Meisterprüfung.
Die staatliche Förderung gibt es seit 1996. Als "Meister-BAföG" ins Leben gerufen, wurde sie mehrfach nachgebessert. Teilnehmer der beruflichen Aufstiegsfortbildung bekommen künftig staatliche Zuschüsse sowohl zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren als auch zum Lebensunterhalt.
Verbesserte Leistungen:
- Bei Fortbildungen in Vollzeit gibt es jetzt einen Zuschuss zum Lebensunterhalt von bis zu 892 Euro pro Monat.
- Die Zuschussanteile zu den Fortbildungskosten wurden angehoben.
- Die Darlehenserlasse für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren nach erfolgreichem Abschluss und Existenzgründung werden großzügiger gehandhabt.
- Für Familienmitglieder gibt es höhere Freibeträge.
Zudem ist nun eine Förderung von Aufstiegsfortbildungen über alle drei Fortbildungsstufen möglich, also für Geprüfte Berufsspezialisten, den Bachelor Professional sowie den Master Professional.
Was sich mit dem neuen „Aufstiegs-BAföG“ im Detail ändert, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in diesem Flyer zusammengefasst.