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Meldungen Corona-Krise

News zum Coronavirus

Maßnahmen zur Sicherung Ihrer Liquidität

Am 6. April wurde das Maßnahmenpakte der Bundesregierung noch einmal erweitert und verbessert. Die bisherigen Kreditangebote, abgesichert durch die KfW, wurden von vielen Banken nicht so umgesetzt, wie von Bundesregierung erwartet und von den Betrieben erhofft.

Das Maßnahmenpaket umfasst weiterhin verschiedene Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität, die ab sofort gelten, damit Unternehmen und Arbeitsplätze erhalten bleiben. Wesentlich sind die Bereitstellung günstiger Kredite sowie verschiedene steuerliche Erleichterungen. Diese stellen wir in einer kurzen Übersicht dar.

 

Kredite zur Deckung des kurzfristigen Bedarfs an Liquidität

Zur Deckung von kurzfristigem Liquiditätsbedarf stellt der Bund Mittel in unbegrenzter Gesamthöhe zur Verfügung. Dazu werden Kredite bereitgestellt, die kurzfristig und unbürokratisch in Anspruch genommen werden können:

+++ jetzt neu +++

Für Unternehmen, mit mehr als 10, und weniger als 250 Mitarbeitern, die seit mindestens Januar 2019 am Markt bestehen

Bezeichnung des Programms: KfW-Schnellkredit für den Mittelstand

Für wen? Gewerbliche mittelständische Unternehmen mit 11 bis 249 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind. Das Unternehmen muss zuletzt einen Gewinn erwirtschaftet haben – entweder 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre.

Wieviel pro Betrieb? bis zu 3 Monatsumsätze des Jahres 2019 

  • Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. 500.000 Euro 
  • Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000 Euro 

Konditionen: Zinssatz aktuell 3,00 % p.a., Laufzeit 10 Jahre.

Welche Sicherheiten? Die KfW übernimmt 100 % des Risikos, keine Risikoprüfung durch die Hausbank, die Prüfung der positiven Fortführungsprognose wird ausgesetzt.

 

Für Unternehmen, die mehr als 5 Jahre am Markt bestehen

Bezeichnung des Programms: KfW-Unternehmerkredit

Für wen? Gewerbliche mittelständische Unternehmen und Freiberufler, die mindestens seit fünf Jahren am Markt sind und deren maximaler Gruppenumsatz 500 Mio. Euro nicht übersteigt. Das trifft auf den größten Teil der Betriebe des Bäckerhandwerks zu.

Wieviel pro Betrieb? Bis zu 1 Mrd. Euro. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf (a) 25 % des Jahresumsatzes 2019, (b) das Doppelte der Lohnkosten 2019, (c) den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 12 bzw. 18 Monate oder (d) 50 % der Gesamtverschuldung bei Krediten über 25 Mio. Euro.

Welche Sicherheiten? Die KfW übernimmt 80 % des Risikos, bei kleinen und mittleren Unternehmen 90 %. Mit Ihrer Hausbank vereinbaren Sie Art und Höhe der verbleibenden Sicherheit.

 

Für Unternehmen, die zwischen 3 und 5 Jahre bestehen

Bezeichnung des Programms: ERP-Gründerkredit – Universell

Für wen? Gewerbliche Unternehmen, die mindestens 3 Jahre am Markt aktiv sind bzw. zwei Jahresabschlüsse vorweisen können.

Wieviel pro Betrieb? Bis zu 1 Mrd. Euro. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf (a) 25 % des Jahresumsatzes 2019, (b) das Doppelte der Lohnkosten 2019, (c) den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 12 bzw. 18 Monate oder (d) 50 % der Gesamtverschuldung bei Krediten über 25 Mio. Euro.

Welche Sicherheiten? Die KfW übernimmt 80 % des Risikos, bei kleinen und mittleren Unternehmen 90 %. Mit Ihrer Hausbank vereinbaren Sie Art und Höhe der verbleibenden Sicherheit.

 

Für Unternehmen, die weniger als 3 bestehen oder keine zwei Jahresabschlüsse vorweisen können

Bezeichnung des Programms: ERP-Gründerkredit – Startgeld

Für wen? Gewerbliche Unternehmen, die weniger als 3 bestehen oder keine zwei Jahresabschlüsse vorweisen können.

Wieviel pro Betrieb? Bis zu 30.000 Euro für Betriebsmittel (alle laufenden Kosten, zum Beispiel Miete, Personalkosten und Energiekosten – gilt nicht für Investitionen)

Welche Sicherheiten? Die KfW übernimmt 80 % des Risikos. Mit Ihrer Hausbank vereinbaren Sie Art und Höhe der verbleibenden Sicherheit.

Alternativ:

Bezeichnung des Programms: ERP-Gründerkredit – Universell

Für wen? Gewerbliche Unternehmen, die weniger als 3 bestehen oder keine zwei Jahresabschlüsse vorweisen können.

Wieviel pro Betrieb? Bis zu 1 Mrd. Euro Kreditbetrag

Welche Sicherheiten? Die KfW übernimmt bei diesen Betrieben kein Risiko!

Wo beantragen? Zur Antragsstellung wenden Sie sich bitte an Ihre Hausbank bzw. Finanzierungspartner. Das kann Ihre Bank sein – aber auch eine andere Geschäftsbank, Sparkasse, Genossenschaftsbank, Direktbank, Bausparkasse, Versicherung oder ein Finanzvermittler.

Weitere Informationen dazu gibt es auf der Webseite der KfW (https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html) und bei allen Banken und Sparkassen. Die Telefonhotline der KfW für gewerbliche Kredite lautet: 0800 539 9001.

Fördermöglichkeiten der Länder

Ergänzt werden diese Maßnahmen durch weitere Kredite, die von den Landesförderinstituten vergeben werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Landesinnungsverband.

 

Bürgschaften

Für Unternehmen, die bis zur Krise tragfähige Geschäftsmodelle hatten, können Bürgschaften für Betriebsmittel zur Verfügung gestellt werden. Bis zu einem Betrag von 2,5 Millionen Euro werden diese durch die Bürgschaftsbanken bearbeitet, darüber hinaus sind die Länder beziehungsweise deren Förderinstitute zuständig.

Weitergehende Informationen zu der erleichterten Antragstellung erhalten Sie auf der Seite der Bürgschaftsbanken: https://finanzierungsportal.ermoeglicher.de/

 

Steuerliche Maßnahmen

Um die Liquidität der Unternehmen anderweitig sicherzustellen, wird die Stundung von Steuerzahlungen erleichtert und können Vorauszahlungen leichter abgesenkt werden. Auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge wird im Zusammenhang mit den Corona-Auswirkungen verzichtet.

Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert. 

Die Finanzbehörden können Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Die Finanzverwaltung wird angewiesen, dabei keine strengen Anforderungen zu stellen.

Vorauszahlungen können leichter angepasst werden. 

Sobald klar ist, dass der Gewinn des Betriebes im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein wird, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt.

Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge.

Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.

Wir empfehlen unseren Mitgliedsbetrieben, zusammen mit ihrem Steuerberater mindestens die Anpassung der Vorauszahlungen zu beantragen. Alle Anträge können zwar auch formlos (ohne Steuerberater) gestellt werden. Die Einschaltung des Steuerberaters sichert jedoch eine zügige und erfolgreiche Bearbeitung durch das Finanzamt.

 

Berufsgenossenschaft: Auf Antrag zinslose Stundung von Beiträgen

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) bietet ihren Mitgliedsbetrieben die zinslose Stundung der anstehenden Mitgliedsbeiträge an. Weitere Informationen können Sie der anhängenden Pressemitteilung der BGN entnehmen.