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Lüftungsrechner und weitere Hilfen zum Arbeitsschutz
Die Berufsgenossenschaft BGN hat wertvolle Tipps zum Lüften und weiteren Arbeitschutzthemen in Corona-Zeiten veröffentlicht:
1. BGN-Lüftungsrechner
Eine wichtige Verhaltensregel hat Innungsbetriebe bisher relativ gut durch die Pandemie gebracht: die AHA-Regel. Abstand halten – Hygiene beachten – Alltagsmaske (Mund-Nasen-Bedeckung) tragen. Mit Blick auf den Winter muss diese Regel aber um den wichtigen Zusatz „L“ für Lüftung erweitert werden. Die Hinweise auf ein erhöhtes Ansteckungsrisiko über Aerosole in geschlossenen Räumen haben sich inzwischen wissenschaftlich erhärtet. Deshalb wird dem Lüften eine hohe Bedeutung eingeräumt, ist es doch die einfachste Art und Weise, den CO2-Wert im Raum zu senken und für eine gute Luftqualität zu sorgen.
Aber wie oft und wie lange soll man eigentlich lüften? Das hängt von der Raumgröße und der Anzahl der Personen ab, die sich in diesem Raum aufhalten. 1.000 ppm darf die vom menschlichen Ausatemstrom erzeugte CO2-Konzentration im Raum maximal betragen. Die BGN hat einen einfachen Lüftungsrechner online gestellt, mit dem jeder ermitteln kann, wie oft er seine Räume lüften muss, wenn keine raumlufttechnischen Anlagen vorhanden sind – im Handumdrehen.
Probieren Sie den Lüftungsrechner aus unter: www.bgn.de/lueftungsrechner
2. BGN-Beitrag „Luftqualität im Betrieb“
Mehr als je zuvor müssen Arbeitsräume während der Pandemie richtig und ausreichend gelüftet werden. Um Coronainfektionen vorzubeugen, lässt sich eine hygienisch einwandfreie Luftqualität auf drei Wegen gewährleisten: durch Stoßlüften, mit Lüftungsanlagen oder Luftreinigern.
Die BGN hat in der neuesten Ausgabe ihrer Zeitschrift für Bäckereien und Konditoreien „REPORT“ erneut einen Beitrag veröffentlicht, der Betriebe kurz und kompakt hierüber informiert und ihnen weitergehende Informationen hierzu gibt. Den BGN-Report finden Sie unterhalb als pdf-Dokument beigefügt.
3. Neuer DGUV-Leitfaden „Branche Backbetriebe“ - Hilfestellung für alle Anforderungen
Ein neuer DGUV-Leitfaden bietet Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Beschäftigten eine wertvolle Hilfestellung für gesundes und sicheres Arbeiten im Backbetrieb:
Die „DGUV Regel „Branche Backbetriebe““ richtet sich an alle kleinen und mittelständischen Unternehmen des Bäcker- und Konditorenhandwerks mit ihren angegliederten Bereichen wie beispielsweise Verkauf, Service und Instandhaltung. Die Branchenregel ersetzt den Vorgänger „Arbeiten in Backbetrieben“ (DGUV Regel 110-004, vormals BGR/GUV-R 112).
Die neue Branchenregel berücksichtigt alle relevanten staatlichen Regeln und Vorschriften (zum Beispiel Arbeitsstättenrecht, Betriebssicherheits- und Gefahrstoffrecht, Organisationspflichten) sowie die Regelwerke der Unfallversicherungsträger. Das Kompendium dient Unternehmen als Hilfestellung, diese Vorschriften und Regelungen konkret anzuwenden und ihre Aufgaben beziehungsweise Arbeitsschutzverpflichtungen sicher zu erfüllen. Unternehmerinnen und Unternehmer, Beschäftigte sowie die Sicherheits- und Gesundheitsschutzakteure erhalten einen Überblick über alle Anforderungen, die sie beachten müssen.
Die DGUV Regel 110-004 „Branche Backbetriebe“ können Sie in Kürze hier bestellen oder als PDF herunterladen: www.dguv.de, Webcode: p110004
4. Neue BGN-Handlungshilfen zu Ergonomie
Auf der Website der BGN gibt es in der Kategorie „Praxishilfen“ die neue Rubrik „Ergonomie konkret“. Hier finden Sie kompakte Informationen zu ausgewählten Ergonomiethemen – kurz und knapp auf ein bis zwei Seiten zusammengefasst – etwa zum Thema Ergonomie im Bereich Bedienungstheken. Sie finden die Handlunghilfen unter www.bgn.de, Shortlink: 1708
Anlage: BGN-Zeitschrift für Bäckereien und Konditoreien „REPORT“, Ausgabe 4/2020
Stand: 11.12.2020