Meldungen Corona-Krise
News zum Coronavirus
Lockdown wird erneut verlängert
Die Länderchefs und -chefinnen haben sich mit der Bundeskanzlerin auf weitere Lockerungen des seit über 100 Tagen andauernden Lockdowns geeinigt. Grundsätzlich werden die bisherigen Maßnahmen bis zum 28. März verlängert. Die beim letzten Treffen bereits angekündigte Öffnungsstrategie sieht jedoch Lockerungen in fünf Schritten vor. Sie ist verbunden mit einer harten Notbremse: Steigt die Inzidenz wieder auf über 100 werden alle Lockerungsschritte zurückgenommen. Zudem gibt es in einigen Schritten kleine Notbremsen.
1. Schritt: Friseure, Kitas und Schulen öffnen
Bereits seit dem 1. März dürfen Friseure wieder öffnen, Kitas und Schulen bieten wieder (zumindest teilweise) Präsenzunterricht an.
2. Schritt: Buchhändler, Blumenhändler und private Zusammenkünfte
Ab dem 8. März dürfen Buchhändler, Blumenläden und Gartencenter wieder öffnen. Erlaubt ist dabei ein Kunde je 10 qm Verkaufsfläche. Zudem sind körpernahe Dienstleistungen gestattet und die Fahr- und Flugschulen dürfen wieder den Betrieb aufnehmen. Voraussetzung ist jeweils ein tagesaktueller negativer Corona-Test.
Ab dem 8. März sind private Zusammenkünfte mit Verwandten, Freunden und Bekannten aus einem weiteren Hausstand und zusammen maximal 5 Personen gestattet. Liegt die Inzidenz bei unter 35 Infizierten je 100.000 Einwohner in einer Woche dürfen insgesamt 10 Personen zusammenkommen. Kinder unter 14 Jahren werden jeweils nicht mitgezählt.
3. Schritt: Einzelhandel, Museen und Außensport
Ebenfalls ab dem 8. März dürfen Einzelhandel, Museen, Galerien, Zoos und botanische Gärten wieder öffnen, wenn die Inzidenz landesweit oder regional stabil unter 50 liegt. Im Einzelhandel darf maximal ein Kunde je 10 qm Verkaufsfläche bedient werden. Ebenfalls darf kontaktfreier Außensport in Gruppen bis maximal 10 Personen erfolgen.
Hier ist eine kleine Notbremse vorgesehen, falls die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 50 steigt: Im Einzelhandel dürfen Kunden nur nach vorheriger Terminvereinbarung (Click an meet) bis maximal ein Kunde je 40 qm Verkaufsfläche bedient werden. Auch Museen dürfen nur bei vorheriger Terminvereinbarung öffnen. Der Außensport wird auf Gruppen von maximal 5 Personen begrenzt.
4. Schritt: Außengastronomie, Theater, Kinos, Sport im Innenbereich
Hat sich die Inzidenz nach dem 3. Schritt für mindestens zwei Wochen nicht verschlechtert, darf auch die Außengastronomie öffnen. Als Außengastronomie dürfte lediglich die Gastronomie unter freiem Himmel gelten.
Auch hier gibt es wieder eine kleine Notbremse. Steigt die Inzidenz wieder auf 50 bis 100 darf die Außengastronomie nur für Kunden öffnen, die einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorweisen können.
Entsprechendes gilt für die Öffnung von Theatern, Konzerthäusern, Kinos und den Sport im Innenbereich.
5. Schritt: Weitere Lockerungen im Freizeitbereich
Nach weiteren zwei Wochen sollen bei einer Inzidenz von unter 50 auch Freizeitveranstaltungen draußen mit bis zu 50 Personen und Kontaktsport innen gestattet werden.
Notbremse:
Für alle Schritte ist eine Notbremse vereinbart, mit der innerhalb von 2 Werktagen alle Lockerungsschritte wieder zurückgenommen werden sollen, wenn die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder auf über 100 steigt.
_____________________________________
Erste Bewertung
Diese Beschlüsse müssen zunächst noch von den Ländern umgesetzt werden. Es wäre geradezu ein Wunder, wenn diesmal nicht wieder einzelne Länder vom gemeinsamen Beschluss abweichen und entweder schärfere oder lockerere Regelungen fassen. Insgesamt bleiben die Vereinbarungen aber hinter den Erwartungen der Wirtschaft deutlich zurück. Insbesondere der Fokus des Öffnungsfahrplanes allein auf die Inzidenz lässt wenig Kreativität in einem komplexen Entscheidungskonzept erkennen. So kann kritisiert werden, dass weitere Kriterien wie etwa der R-Wert, Fortschritte bei den Impfungen, die Belegung von Intensivstationen oder auch die Verfügbarkeit von Schnell- und Selbsttests bei der Bewertung von Öffnungsschritten nach derzeitigem Stand keine Rolle spielen sollen.
Fakt ist aber auch: Noch vor wenigen Wochen fielen die Inzidenzen in schnellem Tempo. Zuletzt sind sie jedoch wieder angestiegen; in einigen Regionen sogar recht stark. Über die Gründe lässt sich spekulieren. Dies könnte an einer vermehrten Testung aufgrund des besseren Wetters liegen, es könnte an einem unbedachteren Umgang mit Hygienemaßnahmen liegen oder aber auch an der sich ausbreitenden britischen Virusvariante B1.1.7. Diese aggressivere Variante macht aktuell bereits rund 50 % aller Infektionen aus und war in Großbritannien und Portugal für einen explosionsartigen Anstieg verantwortlich. Vor diesem Hintergrund ist noch sehr fraglich, ob die Lockerungsschritte 4 und 5 überhaupt in Kraft treten werden.
Ob die Außengastronomie unserer Bäckerei-Cafés also tatsächlich bis Ende März wieder öffnen darf, hängt zum Zeitpunkt heute stark davon ab, wie sich die Zahlen - an denen sich die Öffnungsstrategie orientiert - entwickeln werden.
Zentralverband hatte moderne Ideen für die Öffnung angemahnt
Der Zentralverband hatte sich vor dem Treffen der Landeschefs mit der Bundeskanzlerin an Bundeswirtschaftsminister Altmaier und Bundesgesundheitsminister Spahn gewandt und neue, sowie moderne Ideen für die Öffnung der Gastronomie gefordert. Bisher scheiterten alle Versuche einer intelligenten Pandemiebekämpfung daran, dass v.a. Bedenken wegen des Datenschutzes bei der Verfolgung von Ansteckungsketten erhoben wurden. Andere Länder wie z. B. Israel und die meisten asiatischen Länder sind viel weiter und konnten ihre Wirtschaft sehr viel schneller wieder öffnen, da sie ein konsequente Nachverfolgung mit verschiedensten elektronischen Hilfsmitteln betrieben haben und betreiben.
Der Beschluss der MPK sieht zwar eine Verbesserung der elektronische Nachverfolgung vor. Es fehlt aber ein eindeutiges Bekenntnis bei der Abwägung zwischen Datenschutz auf der einen und der Vielzahl der weiteren betroffenen Grundrechte auf der anderen Seite (Leben, Gesundheit, Freizügigkeit, Berufsfreiheit, Schutz des Gewerbebetriebs, Versammlungsfreiheit). Wir werden uns weiterhin für ein Umdenken in diesem Punkt einsetzen.
Stand: 04.03.2021