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Meldungen Corona-Krise

News zum Coronavirus

Gemeinsam den Lockdown verhindern

Liebe Innungsbäckerin, lieber Innungsbäcker,

die Infektionszahlen steigen wieder. In einigen Regionen sogar auf Werte, wie wir sie selbst im März/April nicht hatten. Die Politik verspricht zwar, dass es keinen zweiten Lockdown geben wird. Es ist aber fraglich, ob sie diese Versprechen ewig halten kann. Sehr wahrscheinlich sogar sind regionale oder lokale Lockdowns.

 

Das müssen wir gemeinsam verhindern. Und jeder kann und muss seinen Teil dazu beitragen.

Der Zentralverband und die Landesinnungsverbände sind mit der Politik im engen Austausch. Wir machen den Entscheidern deutlich, dass unsere Branche nicht der Treiber der Infektion ist. In der Vergangenheit ist es uns mehrfach gelungen, Erleichterungen und Ausnahmen für unser Handwerk zu erreichen.

Aber auch in den Betrieben kann und muss jeder seinen Beitrag dazu leisten, dass sich jeder an die Regeln hält, damit sich das Virus nicht verbreitet. Wir müssen der Politik aber auch zeigen, dass wir Teil der Lösung sind und nicht Teil des Problems.

Einen allgemeinen Lockdown wird es voraussichtlich nicht noch einmal geben. Es ist aber sehr wahrscheinlich, dass ähnliche Maßnahmen dort ergriffen werden, wo die Infektionszahlen kurzfristig sehr hohe oder langfristig hohe Werte übersteigen. In unseren Nachbarländern sind bereits ganze Gemeinden unter Quarantäne gestellt worden. Die Politik hat angekündigt, die Unternehmen soweit wie möglich zu schonen und eher private Feiern und Zusammenkünfte zu beschränken. Hierzu zählt die Politik leider auch die Veranstaltungswirtschaft und die Gastronomie. Eine Beschränkung der Gastronomie betrifft aber immer auch unsere Bäckerei- und Konditorei-Cafés.

 

Ein regionaler oder lokaler Lockdown kann also auch Ihren Betrieb treffen.

Sie können sich selbst und uns alle vor einer weiteren Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus und Eindämmungsmaßnahmen schützen:

  • Informieren Sie sich regelmäßig über die aktuellen Regelungen für Ihr Bundesland und Ihre Gemeinde. Diese können sich kurzfristig ändern und anders sein, als in anderen Bundesländern oder der Nachbargemeinde.
  • Achten Sie darauf, dass Ihre Mitarbeiter die AHA-Regeln kennen und beachten. Greifen Sie durch, falls Mitarbeiter die Regeln nicht beachten; notfalls müssen Sie abmahnen.
  • Achten Sie darauf, dass Ihre Kunden die AHA-Regeln beachten. Greifen Sie durch, falls Kunden die Regeln nicht beachten; notfalls müssen Sie Hausverbote aussprechen.
  • Schicken Sie Mitarbeiter, die Erkältungssymptome haben, nach Hause. Machen Sie Ihren Mitarbeitern klar, dass es nicht negativ gesehen wird, wenn sich jemand krankmeldet.
  • Rufen Sie Ihre Mitarbeiter auf, sich auch in der Freizeit an die Regeln zu halten. Dazu gehört auch, dass die persönlichen Kontakte erheblich reduziert (mindestens halbiert) werden.
  • Bereiten Sie Ihren Betrieb auf einen Virusausbruch vor. Teilen Sie Ihre Mitarbeiter soweit möglich in Teams auf, die sich nicht begegnen, damit bei einem Ausbruch nicht alle Mitarbeiter in Quarantäne müssen. Stellen Sie einen Notfallplan auf, falls Sie selbst in Quarantäne müssen.

Bitte beachten Sie die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel (siehe ersten Link) als verbindliche Vorschrift für die Verhinderung der Verbreitung des Virus in Ihrem Betrieb. Weitere Informationen zum rechtssicheren Umgang mit Kunden entnehmen Sie bitte den verlinkten Beiträgen.

 

Stand: 19.10.2020